Full text: Das Problem der Wirtschaftsdemokratie

gerade der Staat begründet wurde, sie besitzen solche 
Rechte vollkommen unabhängig von staatlicher Genehmi- 
gung; das natürliche Recht auf Leben und Gesundheit, das 
Recht auf Freiheit und Eigentum dürfen demgemäß dem 
einzelnen von der Staatsgewalt weder willkürlich entzogen 
noch über die Grenzen der sozialen Notwendigkeit hinaus 
beschränkt werden. 
So ist ganz klar, daß zwischen dem Naturrecht 
der Aufklärungsphilosophie und dem hierauf 
zurückgehenden Naturrecht des Sozialismus auf 
der einen Seite und dem, christlichen Naturrecht 
auf der anderen Seite eine unüberbrückbare Kluft 
besteht. Nach sozialistischer Meinung ist der Mensch 
souverän, gleichsam omnipotent, was freilich den Sozialis- 
mus, ein Konglomerat von Widersprüchen, nicht hindert, 
die individuellen Rechte gegebenenfalls . der omnipotenten 
Gesellschaft zu opfern, angeblich um gerade das Glück der 
einzelnen. zu erzielen und zu sichern; nach ‚derselben 
atheistischen und materialistischen Auffassung des Sozialis- 
mus, wie sie mindestens die sozialistischen Massen be- 
herrscht, ist Gott entthront und erhebt sich der Mensch 
selbst zum höchsten Wesen und zum eigenen Erlöser. 
Naturgemäß ergeben sich aus der sozialistischen Welt- 
anschauung gefährliche, sehr ernst zu nehmende Konse- 
quenzen. Danach kann nur die Demokratie die berech- 
tigte und zulässige Staatsform sein und muß alle Gewalt 
vom Volke ausgehen, Sodann ist nicht weniger einleuch- 
tend, daß auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiete die 
Produktion der Gesellschaft selbst an die Stelle der Privat- 
wirtschaft zu treten hat, sollen die souveränen einzelnen 
zu ihrem Rechte kommen... Derlei Forderungen und Folge- 
rungen ergeben sich mit Notwendigkeit, sobald man den 
Gottesgedanken, wider die Stimme der Vernunft und 
der Natur, unterdrückt und ausschaltet. 
Zu anderer Stellungnahme in politischer und sozialer 
Hinsicht nötigt das christliche -Naturrecht. 
Davon, daß die republikanische Staatsform die allein 
berechtigte wäre, kann nach christlicher Auffassung 
keine Rede sein. 
Aus den christlichen Grundgedanken, wie sie dargelegt 
wurden, folgt nur, daß die Staatsform, gleichgültig, ob 
sie die demokratische, die aristokratische oder die mon- 
archische sein mag, dem Gemeinwohl zu dienen 
hat, nur die Staatsform wäre unzulässig, die hiermit im 
Widerspruch stünde. Die zur Leitung des Ganzen erforder- 
liche Gewalt stammt von Gott, sie geht, sobald der Träger 
der Gewalt bestimmt ist und zu funktionieren beginnt, im 
selben Augenblick, ohne jegliche Vermittlung des Volkes, 
nach Naturrecht auf ihn über, Wenn neuerdings der Ver- 
such unternommen wurde, nachzuweisen; daß das Volk 
auch nach christlicher Denkweise der ursprüngliche 
Träger der Staatsgewalt sei, so kann man ia die 
Repristinierung dieses Irrtums angesichts der Wandlung der 
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