Il. Die Grenzen der Lohnsteigerungen. 37
Semeinen kann man wohl sagen!: Ein Gewerkverein
kann höhere Löhne durchsetzen:
a) Je mehr die Unternehmer andere Kosten ver-
billigen können, ohne daß ihre Versorgung mit
anderen Kostensgütern leidet. Es hängt dies wieder
sehr von ihrer relativen Monopolstellung als Nach-
fragende ab;
b) je mehr die Unternehmer ihre Preise erhöhen
können, ohne daß ihr Absatz und damit die Be-
schäftigung der Arbeiter leidet;
c) je nachdem die Arbeiter, auch wenn der Absatz der
Unternehmer zurückgeht, Enflassung von Arbeitern
und Lohndruck verhindern können, was aber
wiederum von a) abhängig ist;
d) je mehr die Arbeiter den Zustrom von neuen Är-
beitern im Gewerbe verhindern können,
Tatsächlich sind also Lohnerhöhungen einer Är-
beitergruppe sehr enge Grenzen gesetzt. Denn auch bei
einer natürlichen Monopolstellung der Unternehmer und
erst recht bei einer nur vertragsmäßigen werden sich b)
und c) selten verwirklichen lassen. Schließlich kommen,
wenn die betreffende Arbeitergruppe sehr zahlreich ist
und ihre Produkte sehr wichtige Güter darstellen, Ände-
tungen in der Kaufkraft des Geldes als Folgeerschei-
nungen in Betracht, das heißt viele und wichtige andere
Güter steigen ebenfalls im Preise (sogenanntes all-
Semeines Preisniveau). Die Arbeiter können also mit
ihren höheren Löhnen nicht mehr kaufen. Dies kann
auch bei staatlichen Preisfestsetzungen eintreten.
In Deutschland hat man unter dem Druck der Ge-
werkvereine und ihrem politischen Einfluß die Löhne zu
hoch steigen lassen. Die Folge davon war, daß die Preise
Nicht gesunken sind, wie viele unter dem Einfluß der Re-
1 Siehe auch „Allgemeine Volkswirtschaffslehre‘“, 2. Auf-
lage, S, 68.
Schultze, Weltwirtschaftliche Vorträge, Heft
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