128 IV. Wbinitt: Nebertragung ber Forderung.
ihres Werte3 von den Gläubigern bzw. der Konkursmafie beanfyruchen Kann, da diele
jich andernfalls durch das bloß formelle Recht des Zefitonar8 zum achtet Des Bebenteh
bereichern mürden (S 812). Diefer Anficht it zuzuitimmen. Cbhenfo Weidemanıt, %
Arch. a. a. ©, Beftritten wird die Zuläffigkeit einer fiduziarifchen Zeffion überhaupt
Stammler, I. d. Schuldverh. S. 196. Se
Muf die Ihenkungsweife Abtretung einer Forderung findet die DOC
vorjdhrift des S 518 Abf. 1 Keine Anwendung, da die Abtretung nicht Berfprechen
Seiltung, Jondern Be wirkung derfelben ift. Val. Bem. II, 1, e zu 8 518. 8
6. Dertlihes und zeitlihes Anwendungsgebiet, Ob ein beftimmter NRehi®“
aft geeignet ift, den UNebergang der Forderung zu bewirken, ft nach demjenigen echte ft
beurteilen, weldhem das Schuldverhältnis, aus dem die Forderung {ich ergibt, unterf
jedenfalls foweit e3 Jich um die Wirkiamfkeit des Forderungsibergangs dem Schuldner A
dem Dritten gegenüber handelt. Urt. d. OLG. Hamburg vom 15. Dezember 1900 Seull-
Arch. Bd. 56 S. 260 Nr. 146. 4
Die RechtSfolgen einer nach dem 1. Januar 1900 vorgenommenen Abtretung fm
nach dem BOB. & beurteilen, auch wenn die Forderung vor dem 1. Sanuar 1900 G 04
ltanden ift. ROES. vom 11. Januar 1904 in ROSS, Bd. 56 S. 301, vom 23. Sanuar 1 35
a Örudot Beitr. Bd. 48 S. 892, Seuff. Arch. Bd. 59 S. 177, Hanfeat. Ger3. Bd.
Beil. S. 213.
7, Bezüglich der auf den Inhaber ausgeftelten Stantsfehuldberichreibungt”
welche auf den Namen des SGläubigers umgejchrieben find, wird in Art, 53, 55, 57 az
bayrifchen U®. z. BOB. beftimmt, daß die Uebertragung derfelben der Stack x
fajie gegenüber erft mit der Umfhreibung wirkjam wird. Hiedurch wird, 1eDDM
nur die Wirffamfkeit der Uebertragung gegenüber der Stantsfafje Lerührt, im NOS
genügt zur mwirfjamen Mebertragung der formloje Wotretungsvertrag in Rerbindung
mit der Nebergabe der Schuldurkunde. Die Borfchriften der Art, 53, 55 find, gufol0
Art. 57 des erwähnten GefeBgeS auch entfprechend anwendbar auf Schuldverfchreibungtt
die von einer dem bayrifchen Stante angehörenden Körperichaft, Stijtung oder Anita
des Sffentlichen Nechtes ausaeitellt find.
8 399.*) . ;
Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, wenn die Leiftung an einer
anderen als den urfprünglidhen Gläubiger nicht ohne Veränderung ihres InhaltS
zrfolgen fann oder wenn die Nbtretung durch Vereinbarung mit dem Schuldn?
ausgeichloffen ift.
& I, 295; II, 348; II, 898,
{. Unübertragbar ijt zufolge S 399 eine Forderung:
4. Wenn an einen andern al8 den urfprünglihen Gläubiger ohne Veränderung
des Ynhalts der Leijtung nicht geleitet werden kann. Ob diefe Vorausfegung vorlieg 8
ift au3 den Umjtänden des Cinzelfalles zu beantworten. Streng genommen -— und Di
mar der Orund, weshalb (vgl. Borbem, S. 419) das ältere Recht eine Zefjion %7
Singularfukzeffion in die Zorderung ablehnte und ihre Wirkung nur auf Umwe9e
zuließ — it mit jeder Henne nn des Öläubiger8 eine Nenderung des ubjefD
Veiftungsinhalts verfnüpft. Die Leiftung an B ijft nicht diefelbe wie an A. aß 98
Worfchrift des S 399 aber nicht in diefem Sinne gemeint ft, ergibt fiH {hon aus 8 3 zn
NE! it nur die Abtretung fog. Höcdhftperfönlicher Sorderungen, bei Der
für den Inhalt der Seiftung die Perfönlichteit des Oläubigers jo wefentlich if, daß 1
materielle (objektive) Ynhalt der Leiltung durch Nebergang auf einen ander
Släubiger fich verändern würde. -
2, Sm allgemeinen ift eine Forderung in allen den Fällen nicht übertragbar v3
welchen die Leijtung ein befonderes Verhältnis zu der Perfon des Gläubige
vorausfeßt. Sofern aber ein folches egal felbit übertragbar ift, fann mit 4
Nebertragung des VerhältniffeS auch die Forderung Übertragen werden. Val. Bla
Dem. 1 3u 5 399. Giernach kann eine Hypothek, ein Pfandrecht, eine Bürgichaft ul in
ohne die Forderung, zu deren Sunften diefe Kechte heftellt jind, Übertragen werden Ser
Anfechtunasantfpruch nicht obne die Horderung, zu deren Sicherung er dient,
— * Literatur: Brüdmann in Bl. f. RA. 1906 S, 437 ff, (Bedeutung und 2108
weite des Abtretungsverbotes aus 8399 BOB. Kann fid au ein Dritter darauf berufen
ann und in welcher Weile kann eine verbotawidrige Zeifion aeheilt werden ?).