Metadata: Die österreichisch-rumänische Zollfrage

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liehe Folge davon aber wird und muss sein: Die Ueber- 
schwemmung Oesterreich -Ungarns mit fremdem 
Getreide. 
Wie der hydrostatische Druck sich im communicirenden 
Gefässe überallhin gleich weit fortpflanzt und das Wasser 
dorthin, wo es den geringeren Widerstand findet, hindringt, 
so sehen wir es auch im Welthandel, dass die Waare sich 
dorthin mit unwiderstehlicher Gewalt gezogen fühlt, wo sich 
ein Zollvacuum vorfindet. 
Durch die Getreideschutzzölle unserer Nachbarländer 
wird nicht blos, wie schon mehrmals erwähnt, unser Er 
zeugnis vom Markte der betreffenden Staaten vertrieben, 
sondern auch das Rumäniens und Russlands, ßeliessen wir 
nun dem fremden Getreide seine bisherige Zollfreiheit, so 
würde unser eigener Markt überfluthet werden nicht blos von 
unserem eigenen, in anderen Jahren exportirbar gewesenen 
Producte, sondern auch von den Mengen des ausländischen, 
dem die Getreideschutzzölle Europas den Markt verschlossen 
halten. 
Würde Rumänien nicht unter so viel günstigeren äusseren 
Bedingungen produciren (jungfräulicher Boden, billige Arbeits 
kraft, niedrige Steuern, geringere Lasten der Wehrpflicht) 
als wir es können, so wäre seine Concurrenz auf unserem stamm 
eigenen Boden weniger bedeutungsvoll. Wie die Verhältnisse 
aber thatsächlich sind, brauchen wir bei dem riesig zuneh 
menden Importe rumänischen Getreides einen Schutz vor 
der preisdrückenden Wirkung desselben. Dass diese Zunahme 
wirklich stattgefunden hat, mögen folgende Zahlen zeigen 
(siehe umstehende Tabelle). 
Zur besseren Würdigung dieser Zahlen erinnern wir 
daran, dass im Jahre 1876 unser bisheriger Zollvertrag mit 
Rumänien, im Jahre 1880 die Getreideschutzzölle Deutsch 
lands in Kraft traten, während ihre so bedeutende Erhöhung 
in das Jahr 1885 fällt. 
Wie lähmend gerade letztere Massregel auf den Export 
unserer Cerealien wirkte, wollen wir noch an den soeben
	        
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