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liehe Folge davon aber wird und muss sein: Die Ueber-
schwemmung Oesterreich -Ungarns mit fremdem
Getreide.
Wie der hydrostatische Druck sich im communicirenden
Gefässe überallhin gleich weit fortpflanzt und das Wasser
dorthin, wo es den geringeren Widerstand findet, hindringt,
so sehen wir es auch im Welthandel, dass die Waare sich
dorthin mit unwiderstehlicher Gewalt gezogen fühlt, wo sich
ein Zollvacuum vorfindet.
Durch die Getreideschutzzölle unserer Nachbarländer
wird nicht blos, wie schon mehrmals erwähnt, unser Er
zeugnis vom Markte der betreffenden Staaten vertrieben,
sondern auch das Rumäniens und Russlands, ßeliessen wir
nun dem fremden Getreide seine bisherige Zollfreiheit, so
würde unser eigener Markt überfluthet werden nicht blos von
unserem eigenen, in anderen Jahren exportirbar gewesenen
Producte, sondern auch von den Mengen des ausländischen,
dem die Getreideschutzzölle Europas den Markt verschlossen
halten.
Würde Rumänien nicht unter so viel günstigeren äusseren
Bedingungen produciren (jungfräulicher Boden, billige Arbeits
kraft, niedrige Steuern, geringere Lasten der Wehrpflicht)
als wir es können, so wäre seine Concurrenz auf unserem stamm
eigenen Boden weniger bedeutungsvoll. Wie die Verhältnisse
aber thatsächlich sind, brauchen wir bei dem riesig zuneh
menden Importe rumänischen Getreides einen Schutz vor
der preisdrückenden Wirkung desselben. Dass diese Zunahme
wirklich stattgefunden hat, mögen folgende Zahlen zeigen
(siehe umstehende Tabelle).
Zur besseren Würdigung dieser Zahlen erinnern wir
daran, dass im Jahre 1876 unser bisheriger Zollvertrag mit
Rumänien, im Jahre 1880 die Getreideschutzzölle Deutsch
lands in Kraft traten, während ihre so bedeutende Erhöhung
in das Jahr 1885 fällt.
Wie lähmend gerade letztere Massregel auf den Export
unserer Cerealien wirkte, wollen wir noch an den soeben