VIII. DAS: BANKGESCHÄFT 207
verkehres in Europa und Amerika. Berlin 1908. Goldberg, Das deutsche
Lagerhausgeschäft. 2. Aufl. Leipzig. Hauser, Die deutschen Überseebanken,
Jena 1906. Hellauer, China, Wirtschaft und Wirtschaftsgrundlagen. Berlin
und Leipzig 1921. Derselbe, Zahlungsvermittlung der englischen Banken im
Überseehandel. Wien 1904. Derselbe, Kaufverträge in Handel und Industrie,
Berlin und Wien 1927. J. Hirsch, Abhandlung über den Handel im Grundriß
der Sozialökonomik. V. Abt. 1. Teil. Tübingen 1925. Jordan, Übersee-Export.
Leipzig (ohne Jahreszahl); Kaufmann, Der Lagerschein nach schweizeri-
schem Recht. Berlin 1924. Kostanecki, Der Lagerschein als Traditions-
papier. Berlin 1902. The Nation’s Business published by the Chamber of
Commerce of the United States. Washington. Jahrg. 1921. Nr. 2. Oberpar:
leiter, Die Durchführung von Exportgeschäften. Wien 1913 (Exportakademie).
Simon, Die Banken und der Hamburger Überseehandel. Stuttgart und
Berlin 1909. Sonndorfer-Ottel, Die Technik des Welthandels. 4. Aufl.
Wien und Leipzig 1912. Stern, Exporttechnik. Leipzig 1907. Witthöft,
Exportpraxis. Leipzig. Wimpfheimer, Der Lägerschein nach deutschem
Recht. Karlsruhe 1903. Wolff, Über Lagerhäuser und Lagerhausverkehr.
Mainz 1892.
VIII. DAS BANKGESCHÄFT
1. BEGRIFF
Der Name Bank stammt von dem italienischen banco, einem Tisch,
auf dem im Mittelalter die Geldwechsler ihre Münzschalen stehen hatten;
im Fall einer unehrlichen Gebarung wurde ihnen die Bank zerbrochen,
italienisch banco rotto, davon das Wort Bankrott. Nach Macleod (a. a. O0.)
verwendeten die Deutschen im Mittelalter die Bezeichnung Bank oder banco
für die in Italien errichteten montes (s. S. 156). Über die ältesten Banken,
die zumeist Girobanken waren, siehe S. 53.
Banken sind Unternehmungen, die sich mit der Zahlungs- und
Kreditvermittlung befassen!). Häufig versteht man‘ unter Banken
nur Aktiengesellschaften, während jene, die Bankgeschäfte als Einzel-
firma, offene oder Kommanditgesellschaft betreiben, als Bankiers
bezeichnet werden. Dagegen gilt als Banker im englischen Sinne nur
derjenige, der in seinem ordentlichen Geschäftsbetrieb von einem
1) Die weitaus wichtigste Funktion der modernen Banken ist die Kredit-
vermittlung. Gegenüber dieser ist die Zahlungsvermittlung immer mehr
zurückgetreten, zumal mit der Entwicklung des Kreditverkehres auch bei der
Zahlungsvermittlung zumeist Kredit gegeben oder genommen wird. Daher
sind neuere Definitionen über die Zahlungsvermittlung hinweggegangen; so
bezeichnet Somary (a.a. O., S.3) die Banken als Institute, deren Beruf es
ist, Kredit zu nehmen. Solche Definitionen lassen Bankgeschäfte, die auch
heute noch wichtig sind, wie das Wechslergeschäft, die Ausstellung von
Reisekreditbriefen und Reiseschecks gegen Barzahlung, den Clearingverkehr
und ähnliche, außer Betracht. Einzelne Banken befassen sich auch heute noch
{ast ausschließlich mit der Zahlungsvermittlung; so der Wiener Giro- und
Cassen-Verein, die Bank des Berliner Kassenvereines u. a.