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b) in einer freien praktischen Thätigkeit als Sticker;
die Dauer dieser letztem und der Lehrzeit muß zu
sammen mindestens ein Jahr und darf höchstens IV2 Jahre
betragen;
c) jeder Lehrling hat sich bei Antritt der Lehre beim Zentral-
aktnariat anzumelden unter Angabe des Zeitpunktes des
Beginnes der Lehrzeit lind des Namens und der Adresse
des Lehrmeisters. Er erhält dagegen eine für die Dauer
der Lehre gültige Ausweiskarte und ein Arbeitsbüchlein.
B. Diplomirnng.
Zum Ausweis der bestandenen Lehrzeit und erlangten
Fachtüchtigkeit ertheilt der Verband Diplome. Es werden zwei
Kategorien von Diplomen unterschieden:
a) Normalsticker-Diplome für solche Sticker, welche boit An
forderungen genügen müssen, welche an einen gewöhn
lichen exakten Arbeiter gestellt werden können;
b) Feinsticker-Diplome für Sticker, die sich über besondere
Fertigkeiten answeisen.
Die Bedingungen zur Erlangung der Diplome sind:
1. Normal-Diplome.
a) Die Absolvirnng der Lehre nach Maßgabe von A. a—c;
b) die Bestehung einer Prüfung nach Maßgabe der nach
folgenden Bestimmungen.
2. F ü r Fei n st icke v- Dipl 0 m e.
a) Der Besitz eines Normalsticker-Diplomes;
l») eine mindestens ein Jahr umfassende praktische Thätig
keit als Sticker »ach Erlverbnng des Norinalsticker-
Diplvms;
c) die Bestehung einer Prüfung nach Maßgabe der »ach-
solgenden Bestimnulngen.