thumbs: Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

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b) in einer freien praktischen Thätigkeit als Sticker; 
die Dauer dieser letztem und der Lehrzeit muß zu 
sammen mindestens ein Jahr und darf höchstens IV2 Jahre 
betragen; 
c) jeder Lehrling hat sich bei Antritt der Lehre beim Zentral- 
aktnariat anzumelden unter Angabe des Zeitpunktes des 
Beginnes der Lehrzeit lind des Namens und der Adresse 
des Lehrmeisters. Er erhält dagegen eine für die Dauer 
der Lehre gültige Ausweiskarte und ein Arbeitsbüchlein. 
B. Diplomirnng. 
Zum Ausweis der bestandenen Lehrzeit und erlangten 
Fachtüchtigkeit ertheilt der Verband Diplome. Es werden zwei 
Kategorien von Diplomen unterschieden: 
a) Normalsticker-Diplome für solche Sticker, welche boit An 
forderungen genügen müssen, welche an einen gewöhn 
lichen exakten Arbeiter gestellt werden können; 
b) Feinsticker-Diplome für Sticker, die sich über besondere 
Fertigkeiten answeisen. 
Die Bedingungen zur Erlangung der Diplome sind: 
1. Normal-Diplome. 
a) Die Absolvirnng der Lehre nach Maßgabe von A. a—c; 
b) die Bestehung einer Prüfung nach Maßgabe der nach 
folgenden Bestimmungen. 
2. F ü r Fei n st icke v- Dipl 0 m e. 
a) Der Besitz eines Normalsticker-Diplomes; 
l») eine mindestens ein Jahr umfassende praktische Thätig 
keit als Sticker »ach Erlverbnng des Norinalsticker- 
Diplvms; 
c) die Bestehung einer Prüfung nach Maßgabe der »ach- 
solgenden Bestimnulngen.
	        
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