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80. Uebernahme der Waarenerllärung.
Zweites Hauptfliick.
Von den C'infnhrgntern.
Erster Abşşclrnitt.
Waarenerklärungen.
I. Uebernahme der Erklärung.
1. Menu vor dem Grenzzollamte ein Ansageposten aufgestellt iff-
a) Wenn die Warne unter Begleitung eintrifft.
80. trifft bie 9Baare bei einem (gren^olíamte, üor Welkem ein
fagepoffen bestes, ein, so übergibt baß &ur Begleitung beigegebene ©esalta
Jnbivibuum den Ansageschein und die versiegelten Papiere- .
Das Amt setzt auf dem Rücken des Ansageschemes die Stunde des
Eintreffens mit Worten an und vergleicht vorläufig den Inhalt des Ansage
scheines mit der Sendung, um, wenn sich eine Verschiedenheit zeigt, ben
Grund zu ermitteln.
Zugleich fordert das Amt, selbst wenn auf dem Ansagescheme bemerkt
ist, daß der Waarenführer keine Papiere abgegeben habe, denselben auf, die
allenfalls-noch in seinen Händen befindlichen Frachtbriefe oder andere zur
Ausweisung der Ladung auf bem Transporte oder bei der Uebergabe be
stimmten Papiere abzugeben, indem es ihn aufmerksam macht, daß, wenn er
eine Urkunde zurückbehält und eine Unrichtigkeit entdeckt wird, die sich dura)
die Vergleichung mit der zurückbehaltenen Urkunde geoffenbart hätte,
%bei(neŞmer btefer HnricŞtigfeit be^ubelt Serben Würbe.
Der Begleiter bleibt übrigens zur Ueberwachung bet den Waaren, m
er bie Reifung %ur 9W#r er#%; baß ^tt bleibt aber berantWortW),
daß Begleitungs-Individuen nicht ohne Nothwendigkeit zurückgehalten un
an ber m^fe^ gum Änfagepoßen ge^nbert Werben.^ ^ ^ ^
SBenn nicht #on bet bem mfagepoffen bie ^#(¿6 wiärung über;
retd# Würbe; so fte^ ber ^artet fret, bie Wlärung bet bem ©ren^ollamte
auszufertigen oder mündlich anzugeben, in sofern der H-all zur mündliche
Erklärung geeignet ist, und es wird diesfalls auf. btefelbe Weise borg -
gangen, wie bei den Grenzzollämtern, vor welchen kein Ansageposten vestey .