11. Hygienische Mafznahmen
in den Städten.
A. Regulierung der Städte.
D ie Häuser der alten Städte lassen in hygienischer Beziehung
viel zu wünschen übrig. Es fehlt in ihnen vor allen Dingen
an Duft und Dicht, auch sind sie nicht fest genug gebaut,
um sich gegen Stürme oder gar Erdbeben halten zu können. Sodann
ist die Front der Häuser so willkürlich gewählt, daß die Straßen
außerordentlich unregelmäßig geworden sind; überdies sind sie viel
zu eng. Um diesen Übelständen abzuhelfen, wurde im November 1898
eine Kommission für die Regulierung der Städte Taihoku und
Kilung ins Deben gerufen. Diese Kommission hat zunächst im August
1900 den Arbeitsplan für die innere Stadt (Jönai) von Taihoku
(Flächeninhalt 350 000 Tsubo = 1 157 000 qm) festgelegt, darauf im
Juni 1901 den Plan für das südliche Stadtviertel, wo zum Teil noch
jetzt Reisfelder liegen, und im Oktober 1905 schließlich einen Gesamt
plan für das ganze zukünftige Taihoku (Flächenraum 2 000 000 Tsubo
= 6 611 600 qm). Dieser letztere Plan ist nämlich mit Rücksicht auf
das zu erwartende Wachstum der Stadt auf 150 000 Einwohner
berechnet worden, während Taihoku jetzt 85 000 zählt.
Um einerseits die Stadt vor Überschwemmung zu schützen und
anderseits den Verkehr auf demTamsui zu erleichtern, sind Schutzwälle
und Kaie von 3000 m Dänge sowie ein Ankerplatz mit 165 300 qm
Fläche projektiert. Sodann sind über 76 000 qm Parkanlagen in der
inneren Stadt vorgesehen, und gegenwärtig ist man im Begriffe, hier
mehrere mit Rasen und Bäumen bepflanzte Schmuckplätze sowie
— an der Stelle der alten Stadtmauer — einen Promenadenring von
45 bez. 82 m Breite einzurichten. Die Straßenlänge der Stadt wird
insgesamt 22 Ri (86,4 km) betragen. Die Straßen sollen je nach
Bedarf eine Breite von 12, 10, 8, 6, 5, 4 und 3 Ken 1 ) besitzen. Zu
!) 1 Ken = 1,818 m