Full text : Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft in der Weltgeschichte

gesammelten Edelmetallvorräte für die Gestaltung des Geldverkehrs
 nicht in Betracht kommen‘??).
Aber nicht nur Paul Sander meinte sich auf einen Aut-aut-Standpunkt
 stellen zu müssen; selbst ein so hervorragender Kenner
der Finanzwissenschaft und Finanzgeschichte wie W. Lotz es ist,
nahm noch neuestens zu den von mir gegebenen Quellenbelegen
in einer höchst bezeichnenden Weise Stellung. Obwohl er zugeben
muß**), daß der Warenhandel im Reiche Karls d. Gr. eine vielfach
 bisher unterschätzte Rolle gespielt hat und Geldzahlungen
nicht selten gewesen sind, kann er meine Ausführungen nicht anders
verstehen, als ob ich behauptet hätte, daß im karolingischen Reiche
die charakteristische Wirtschaftsverfassung eine vollentwickelte
 geldwirtschaftliche Verkehrswirtschaft
 — wie in der Blütezeit des römischen Kaiserreichs —
zewesen wäre®®).
Es ist mir nie eingefallen, einen solchen Unsinn zu behaupten.
W. Lotz hat auch nirgends eine Stelle meiner Bücher anführen
können, wo solches zu lesen stünde. Es ist natürlich sehr bequem,
gegen ein Hirngespinst dann billige Raketen abzubrennen! Nirgends
steht in meinen Veröffentlichungen auch nur ein Wort, daß das
öffentliche Finanzwesen (Bezahlung der Beamten und Armen) jener
Zeit eine geldwirtschaftliche Ordnung besessen habe, wie dies Lotz
noch weiter behauptet‘).
Tatsächlich habe ich mich nur gegen die bis dahin allgemein
verbreitete Theorie gewendet, daß zur Karolingerzeit eine reine
oder absolute Naturalwirtschaft geherrscht und die Geldwirtschaft
völlig gefehlt habe”). So sehr war, wie man sieht, zwischen beiden

3%) Ebda.
*) Gab es eine geldwirtschaftliche Verfassung der Staatsfinanzen unter den
Karolingern? Sitz. Ber. d. Bayer. Akadem. d. Wissensch., philos.-philol. u. histor.
KL 1926, 4. Abh., S. 15.
%®) A.a.O.S. 16.
36) Ebda.
}) Vgl. bes. Wirtschaftsentwicklung d. Karolingerzeit 2, 252 (1913); hier
spreche ich ganz ausdrücklich von einem Übergang zur Geldwirtschaft und
weiter davon, daß die Geldwirtschaft im Prinzip eingeleitet sei. Ebenda
wird auch bereits auf die Koexistenz von Natural- und Geldzahlungen sowohl
im Zeitalter der Natural- (frühes MA.) wie jener der Geldwirtschaft (spätes
MA.) hingewiesen! Vgl. ferner auch das über die Existenz von Gelddarlehen
neben der Naturalleihe Gesagte, S. 271—273, und auch sonst noch passim.
            
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