Dritter Teil
Die Lehre von der Wirtschaft als Ganzes
Sechzehntes Kapitel
Der Geltungsbereich der drei Nationalökonomien
1. Die Besonderung der Erkenntnisweisen
Ich habe an anderer Stelle (siehe das sechste Kapitel unter 3.)
schon auf die große Vertiefung hingewiesen, die unser Wissen da-
durch erfahren hat, daß es uns die Einsicht in die Mannigfaltigkeit
der Erkenntnisweisen erschlossen hat. Die wichtige Aufgabe einer
fruchtbaren Erkenntnistheorie besteht nun aber darin, die besonderen
Aufgaben der verschiedenen Erkenntnisarten zu bezeichnen und nach
Möglichkeit scharf voneinander abzugrenzen. Vor allem gilt es, die
drei Erkenntnisweisen, die sich der Verstandeskategorien als ihrer
Hilfsmittel bedienen: die Metaphysik, die ordnende und die ver-
stehende Wissenschaft in ihrer Eigenart und in ihrer Unterschied-
lichkeit richtig zu erfassen und ihnen ihren Anwendungsbereich
zuzuweisen. Denn darauf kommt es an: die Angemessenheit be-
stimmter Erkenntnisweisen für bestimmte Erkenntnisgebiete festzu-
stellen. Da wird es denn nun darauf hinauslaufen, daß wir die Meta-
physik als die dem Bereiche des Absoluten, die ordnende Wissen-
schaft als die dem Bereiche der Natur und die verstehende Wissen-
schaft als die dem Bereiche der Kultur angemessene (adäquate) Er-
kenntnisweise gelten lassen.
Diese Forderung nach einer ihrem Forschungsgebiet angemessenen
Erkenntnisweise erheben jetzt die Vertreter der Naturwissenschaften
mit vollem Rechte, indem sie sich damit zugleich ‚gegen die Hinein-
tragung fremder Begriffssysteme in ihre Wissenschaft mit Ent-
schiedenheit wenden. „Alles Naturgeschehen‘“, so äußert sich ein
hervorragender Erkenntnistheoretiker aus dem Bereiche der Natur-
wissenschaften, „verlangt eine naturwissenschaftliche Deutung, und
jedes Zurückgehen auf eine Begriffsbildung anderer Art würde...