20. Das Opium.
D as Opiumrauchen ist in Formosa seit Jahrhunderten eingebürgert.
Es dient nicht nur zur Befriedigung krankhafter
Gelüste schlechthin, sondern es wird auch bei
manchen Krankheiten, weil ihm die abergläubischen Formosachinesen
wunderbare Heilkraft zuschreiben, anstatt der Medizin zur augenblicklichen
Linderung der Schmerzen benutzt. Es geschieht dies
natürlich besonders dann, wenn irgend ein Familienmitglied jenem
Laster frönt. Eine weitere Ursache für die Verbreitung des Opiumrauchens
lag in der Sitte, bei Besuchen Opium aus Gründen der
Gastfreundschaft anzubieten.
Es ist stets schwer, einem Volke ein Genußmittel, auch wenn es
noch so schädlich ist, abzugewöhnen. Und es wäre auch ebenso
gefährlich als erfolglos gewesen, das mit Anschauung und Sitte der
Formosachinesen so eng verwachsene Opiumrauchen gewaltsam und
plötzlich zu unterdrücken; vielmehr mußte man sich bestreben, den
Opiumgenuß auf die bisherigen Konsumenten zu beschränken und
dafür zu sorgen, daß das Laster mit diesen aussterben werde, darüber
hinaus aber auf jeden Fall den Versuch einer allmählichen Aufklärung
und Heilung machen. Zu den Maßnahmen, die man im
Sinne des ersten Zieles ergriff, sind die Grundlagen in dem Opiumgesetz
vom Januar 1897 gelegt worden. Die zugehörigen Ausführungsbestimmungen
wurden im März desselben Jahres erlassen.
Da jedoch das Gesetz wegen der auf der Insel herrschenden Unruhen
nicht überall gleichzeitig durchgeführt werden konnte, hat man es
zunächst nur in der Hauptstadt Taihoku und erst nach und nach
in den anderen Städten sowie auf dem platten Lande in Kraft
gesetzt; seit Dezember 1897 ist es auf der ganzen Insel in Geltung.
Durch dieses Gesetz wurde die Verarbeitung des Rohopiums zu
Tschandu, d. h. zu rauchbarem Opium, zum Staatsmonopol erhoben.
Demgemäß wurde Privaten Einfuhr und Verarbeitung von Opium
streng verboten und die gesamte Tschanduproduktion der pharma