Object : Die hygienischen Verhältnisse der Insel Formosa

20.  Das  Opium.

D as  Opiumrauchen  ist  in  Formosa  seit  Jahrhunderten  eingebürgert. ­
  Es  dient  nicht  nur  zur  Befriedigung  krankhafter ­
  Gelüste  schlechthin,  sondern  es  wird  auch  bei
manchen  Krankheiten,  weil  ihm  die  abergläubischen  Formosachinesen
wunderbare  Heilkraft  zuschreiben,  anstatt  der  Medizin  zur  augenblicklichen ­
  Linderung  der  Schmerzen  benutzt.  Es  geschieht  dies
natürlich  besonders  dann,  wenn  irgend  ein  Familienmitglied  jenem
Laster  frönt.  Eine  weitere  Ursache  für  die  Verbreitung  des  Opiumrauchens ­
  lag  in  der  Sitte,  bei  Besuchen  Opium  aus  Gründen  der
Gastfreundschaft  anzubieten.
Es  ist  stets  schwer,  einem  Volke  ein  Genußmittel,  auch  wenn  es
noch  so  schädlich  ist,  abzugewöhnen.  Und  es  wäre  auch  ebenso
gefährlich  als  erfolglos  gewesen,  das  mit  Anschauung  und  Sitte  der
Formosachinesen  so  eng  verwachsene  Opiumrauchen  gewaltsam  und
plötzlich  zu  unterdrücken;  vielmehr  mußte  man  sich  bestreben,  den
Opiumgenuß  auf  die  bisherigen  Konsumenten  zu  beschränken  und
dafür  zu  sorgen,  daß  das  Laster  mit  diesen  aussterben  werde,  darüber
hinaus  aber  auf  jeden  Fall  den  Versuch  einer  allmählichen  Aufklärung ­
  und  Heilung  machen.  Zu  den  Maßnahmen,  die  man  im
Sinne  des  ersten  Zieles  ergriff,  sind  die  Grundlagen  in  dem  Opiumgesetz ­
  vom  Januar  1897  gelegt  worden.  Die  zugehörigen  Ausführungsbestimmungen ­
  wurden  im  März  desselben  Jahres  erlassen.
Da  jedoch  das  Gesetz  wegen  der  auf  der  Insel  herrschenden  Unruhen
nicht  überall  gleichzeitig  durchgeführt  werden  konnte,  hat  man  es
zunächst  nur  in  der  Hauptstadt  Taihoku  und  erst  nach  und  nach
in  den  anderen  Städten  sowie  auf  dem  platten  Lande  in  Kraft
gesetzt;  seit  Dezember  1897  ist  es  auf  der  ganzen  Insel  in  Geltung.
Durch  dieses  Gesetz  wurde  die  Verarbeitung  des  Rohopiums  zu
Tschandu,  d.  h.  zu  rauchbarem  Opium,  zum  Staatsmonopol  erhoben.
Demgemäß  wurde  Privaten  Einfuhr  und  Verarbeitung  von  Opium
streng  verboten  und  die  gesamte  Tschanduproduktion  der  pharma ­
            
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