Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

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IX. Thiere, andere. 
1’ a r i f ni ü s s i g e H e n e n nuiig 
Zoll 
all ge- 
meiner ¡ 
für die 
Ausfuhr 
Rumänien. 
Seespinnen . . 
Hummer 
Austern, frische 
Miessmuscheln und andere Muscheln mit dem 
Thiere; Krebse; geniessbare Schnecken . . 
Russland. 
Austern, Hummern oder Seekrebse, Muscheln, 
Schnecken, Tintentische u. dgl., frische, ge 
salzene, getrocknete und marinirte . . . 
In der Ausfuhr frei. 
Anmerkung. Wenn die in diesem Paragraph genannten 
Gegenstände in hermetisch verschlossenen Geiassen ein 
geführt werden, so unterliegen sie der Zollgebühr nach 
§ 62. 
Serbien. 
Geflügel ohne Unterschied frei. 
Anmerkung. Alle diese Thiere, lohend oder getödtet, in 
gemästetem Zustande als Fleisch behandelt. 
Fische, Krebse, Schnecken, Schildkröten. Frösche, 
frisch, getrocknet oder gesalzen, geräuchert 
In der Ausfuhr . 
Blutegel frei. 
Insecten: 
(i) Bienen, lebend in Körben, mit oder ohne 
Honig, frei. 
In der Ausfuhr . 
h) alle übrigen Insecten, ausgenommen der 
Canthariden, frei. 
Alle früher nicht benannten Thiere, lebend oder 
todt: Löwen, Tiger, Panther, Afl'en, Wölfe, 
Hunde, Katzen, Schlangen, Krokodile und 
ähnliche Thiere. sowie auch au8gesto])fte, 
Mumien und Gebeine frei. 
Kg. 
100 
100 
100 
100 
Pud ¡Rubel 
100 
Dinar 
100 
100 
Cent. 
Kop. 
Frc. I Ceiit.j 
2 I .50 ! 
frei I 
Kübel 
Kg. 
Para 
»mar 
Para 
fi 
1(5 
stock 
18 
Vertragsm. 
Pesetas 
Spanien. 
Kk 
Pesetas 
231 
Geflügel, lebendes und todtes, und Mildpret der 
niederen Jagd : . . 
Kabeljau und Stocklisch 
Zuschlag, vorübergehender . 
Städtischer Zuschlag . . . 
Fische, frische, oder mit dem zur Erhaltung 
nöthigen Salze 
„ geräucherte, eingesalzene, siehe Ess- 
waaren. 
Schalthiere 
25 
100 
23(5 
50 
12 
100 
100 
23/ 
100 
50 
50 
100 
238 
Schweiz. 
pr.Lut Krk 
Rapp 
Frk. 
Rapp 
Hilf 
Geflügel, lebendes 
Anmerkung. Geflügel, lebendes, insofern dasselbe für den 
Marktverkebr bestimmt und von den Feilbietenden in die 
Schweiz getragen oder auf Handwägelchen auf der Zoll 
strasse nach Anmeldung geführt wird, zollfrei. 
50 K.
	        
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