Metadata: Grundzüge der Sozialpolitik

I. Teil. Allgemeines. 
1. Kapitel. Begriff, Wesen, Aufgabe und Schranken 
der Sozialpolitik. 
§ 1. Begriff der Sozialpolitik. Sozialpolitik im allgemeinen Sinne 
des Wortes ist die Gesamtheit der Maßnahmen, welche die im Gesamt 
interesse erforderliche Einwirkung auf die sozialen Verhältnisse, d. h. 
auf die Verhältnisse der zum Gemeinwesen gehörigen Gesellschafts 
klassen, bezwecken. Diese Zweckbestimmung ist wesentlich. Wollte 
man unter Sozialpolitik alle diejenigen Maßnahmen verstehen, welche 
eine Einwirkung auf die sozialen Verhältnisse tatsächlich zur Folge 
haben, auch ohne daß ihr Zweck darauf gerichtet ist, so würden ihr 
alle denkbaren Zweige der Politik zugerechnet werden müssen. Denn 
auf irgend eine Weise wirkt schließlich alles, was überhaupt in der 
Politik geschieht, auf die Verhältnisse mehrerer Gesellschaftsklassen 
ein. Das Leben eines Volkes ist, so mannigfach auch seine einzelnen 
Äußerungen und Betätigungen sein mögen, im letzten Grunde doch 
ein untrennbares, vielverschlungenes Ganzes. Die beabsichtigte Ein 
wirkung auf die sozialen Verhältnisse kann die verschiedensten Formen 
annehmen und sich in den verschiedensten Richtungen äußern. Sie 
kann hemmen, einschränken, einen unmittelbaren Zwang hervorrufen 
und dadurch die Bewegungsfreiheit einzelner Personen und ganzer 
Klassen beeinträchtigen; sie kann aber auch bestehende Schranken 
und Fesseln lösen und der Arbeit und Betätigung des Volks und der 
Volksgenossen einen größeren Raum zur freien Bewegung verschaffen. 
Für den Begriff der Sozialpolitik sind solche Unterschiede ohne 
wesentliche Bedeutung. Entscheidend ist nur, daß die Einwirkung 
dem Gesamtinteresse förderlich ist. Das Gesamtinteresse des Gemein 
wesens verlangt, daß alles, was geeignet ist, den engen Zusammen 
hang der Volksgenossen zu lockern und die Einheit des organischen 
Gefüges des Gemeinwesens zu beeinträchtigen, entweder ganz beseitigt 
oder doch wenigstens soweit gemildert wird, wie es zur Verhütung 
gemeinschädlicher Wirkungen geboten ist. Daß schroffe Gegensätze 
zwischen den einzelnen Gesellschaftsklassen dem Gesamtwohl schädlich 
sind, ist durch die Geschichte und Erfahrung bewiesen. Wo solche 
van den Borght, Grundz. d. soz. Sozialpolitik. 1
	        
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