3-
ist eine wohlwollende Einstellung zur Arbeit, zur Arbeitsgemeinschaft,
zu den Mitarbeitenden und zum Auftraggeber. N /
Für das weitere Verständnis dieser Ausbildungsziele u tür gatoihek
Entwerfen eines ihnen entsprechenden Lehrplanes können die ‚fölgen en
Etappen unterschieden werden: die Beherrschung der elementä en, Ope-
rationen, das Wecken von Verständnis und Interesse für die A 4 die. \
Anleitung zum raschen und rationellen Kombinieren der er HE
Grundoperationen, die Erziehung zu guten allgemeinen Arbeitsgewöh-
nungen.
1. Die Beherrschung der elementaren
Operationen.
Dieser Seite der Instruktion hat man bisher das hauptsächliche
Interesse entgegengebracht. Trotzdem findet man unter den vorgeschla-
genen Gesichtspunkten oft psychologische Halbheiten oder direkte Un-
Tichtigkeiten. Das nach unserer Ansicht Prinzipielle ist in den frühe-
Ten Kapiteln ausführlich dargetan worden. An dieser Stelle genügt es,
auf die Besonderheiten bei der Ausbildung von Schlosserlehrlingen näher
einzugehen.
Die Analyse der Schlosserarbeiten ergibt folgende Grundoperationen:
1. Feilen (Flach- und Rundfeilen),
2. Sägen,
3. Hammerarbeiten (Nieten, Meißeln, Richten und Treiben),
*. Bohren und Gewindeschneiden,
%. Schleifen und Härten,
(Drehen),
7. (Fräsen);
8. (Hobeln),
“. (Löten),
10. (Schweißen),
4. Einpassen,
12. Montieren,
13. Messen und Anreißen,
4: Aufspannen.
Diese Aufzählung der hauptsächlichsten Grundoperationen zeigt
bereits, wie verschiedenartig die Tätigkeiten des Schlossers sind. Aller-
dings ist zu berücksichtigen, daß die Operationen, die in Klammer () er-
Wähnt sind, für Schlosser nur in den Anfangsgründen instruiert werden
Müssen. Besondere Uebung und weitgehende Spezialkenntnisse darin
Werden von einem Schlosser nicht erwartet. Für den technischen Lehr-
Sang bedeutet das eine ziemliche Erleichterung, nicht aber für die psy-
Chotechnische Instruktion. Denn je weniger eine Operation eingeübt
Werden kann, desto mehr muß das Verständnis für sie gefördert werden,
damit aus diesem heraus. auch ohne Automatismen, richtig gehandelt
Werden kann.
417