fullscreen: Nationale Bodenreform

Besondere Bedeutung legen wir dem S elbsstein- 
ss< ät un g v er f a h r e n bei, namentlich, wenn die so ge- 
fundenen Werte auch als Grundlage für die Ermittlung des 
Wertzuwachs es wie der Enteignung dienen sollen. 
Darin liegt unseres Erachtens die Gewähr für eine sach- 
gemäße Schätzung. Unser Vertrauen darin geht sogar so weit, 
daß wir es für richtig halten würden, wenn die Schätzungen 
für unbebauten Boden üb er h au pt j e d er b eh örd - 
lichen Nachprüfung entzogen w ür d en. Nur 
bei bebauten Parzellen wird sie nicht zu vermeiden sein und 
könnte in zweckmäßiger Weise durch die Schätßungämter ge- 
schehen. Aber auch hier müßte der Grundsatz sein, die ange- 
gebenen Schätzungen nur dann zu erhöhen, wenn nachweislich 
Käufer zu den ermittelten Preisen vorhanden sind, oder ein 
Organ der öffentlichen Hand willens ist, das Grundstück zu 
dem geschättem Preise zu übernehmen.*) 
Ich kann nicht umhin, mich gegen diese Vorschläge 
zu wenden. Dr. Damaschke und Pohlman haben darin, 
daß die Selbsteinschätzung zugleich die Grundlage für die 
Ermittlung des Wertzuwachses und der Entschädigung 
bei Enteignungen dienen soll, eine Gewähr für richtige 
Angaben gesehen. Sie haben sich aber nicht die Frage 
vorgelegt, ob diese Verbindung für die Besitzer tragbar 
ist. Die Zahl der Besitzer, denen Pohlman vorgeworfen 
hat, daß sie ihr Land einmal als ertraglos und dann 
wieder als wertvoll hinstellen, wird nicht gering sein. 
Man darf aber deswegen nicht alle Grundbesitzer zwin- 
gen Angaben zu machen, deren Tragweite niemand über- 
sehen kann, und durch die jeder Besitzer in Ungewißheit 
und Sorge gebracht werden muß. 
Gegen die Steuerscheu gibt es noch andere Mittel. 
Dr. Damaschke hat in seinem Vortrage in Lüneburg selbst 
erzählt, daß in Köln Baustellenbessitzer ein höhere Ein- 
schätzung ihrer Grundstücke zur Grundsteuer verlangt 
hätten. Sie haben gefürchtet, durch eine zu niedrige Ein- 
schätzung zur Grundsteuer sich beim Verkauf ihrer Bau- 
*) Jahrbuch der Bodenreform 1918 S. 21. 
22 Freese, Bodenreform 
237
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.