fullscreen : Logik des Geldes

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Erstes  Kapitel.  Methodologie.

Wir  hoffen,  im  Verlaufe  dieser  Abhandlung  den  Beweis  zu
erbringen,  daß  dieser  Standpunkt  nicht  nur  vertretbar  ist,
sondern  daß  er  gegenüber  jenen  beiden  Extremen  (die  aber,
konsequent  zu  Ende  gedacht,  keine  Extreme  mehr  bleiben)
einen  Fortschritt  der  Erkenntnis  bedeutet.  —
Wenn  wir  im  folgenden,  im  Bewußtsein  der  bloß  relativen
Geltung  jeder  Definition,  selbst  den  Geldbegriff  definieren,
so  geschieht  das  nicht  in  dem  Bestreben,  eine  Handhabe  für
irgendwelchen  praktischen  Gebrauch  zu  liefern,  sondern  lediglich, ­
  weil  diese  Voraussetzung  für  den  weiteren  Gang  einer
theoretischen  Untersuchung  unerläßlich  bleibt.  Wir  würden
anders  definieren,  wenn  es  sich  um  eine  rein  historische
Untersuchung  handelte,  anders,  wenn  juristische  Zwecke  uns
vorschwebten,  anders,  w r enn  eine  einfache  Formel  zum  Gebrauch ­
  des  Studenten  erwünscht  wäre.
Auch  wählen  wir  absichtlich  eine  breite  Ausdrucksweise
und  verzichten,  um  deutlich  zu  sein,  auf  elegante  Abrundung.
Unter  Geld  verstehen  wir  im  folgenden:  »Bewegliche
Objekte,  die  von  einem  Staate  oder  einer  Notenbank
ausgegeben  oder  wenigstens  generell  gezeichnet
oder  gestempelt,  innerhalb  eines  Staatsgebietes  und
zuweilen  darüber  hinaus  als  Vermittler  des  Güterverkehrs ­
  gebraucht  werden.«
Man  wird  leicht  sehen  können,  daß  diese  Definition  nicht
»vom  Himmel  gefallen«,  sondern  »konstruiert«,  d.  h.  absichtlich ­
  so  gewählt  ist,  daß  alle  diejenigen  Phänomene  von  ihr
eingeschlossen  werden,  die  nach  Ansicht  des  Verfassers  in
wichtiger  Beziehung  wesensgleich  sind,  während  andere  Phänomene ­
  ausgeschlossen  werden.  Wir  wenden  damit  nur  ein
Verfahren  bewußt  an,  das  andere  Autoren  unbewußt  handhaben, ­
  in  dem  Wahne,  nach  irgendeiner  objektiven  Norm,
die  es  in  Wirklichkeit  schlechthin  nicht  gibt,  ihre  Definition
ausgerichtet  zu  haben.
            
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