3I
den bezeichnenden Titel „Der Inhaltswandel des Kartellbegriffs
und seine wirtschaftspolitischen Folgen“!) führt. Wäh-
rend Isay auch solche Verbände, die lediglich die Verbesserung
der Produktion anstreben, mit in den Kartellbegriff einbeziehen
will, behauptet Beckerath, daß heutzutage bei den Kartellen schlecht-
hin ihr Charakter als „Wirtschaftlichkeitsgemeinschaft“ immer stärker
hervortrete. Die kartellfeindliche Stellungnahme, wie sie sowohl in
der wissenschaftlichen Literatur wie in der Kartellrechtsprechung
und der auf die Kartelle bezüglichen Verwaltungstätigkeit herr-
schend sei, beruhe darauf, daß man mit Liefmann die Kartelle all-
gemein als Gebilde zur monopolistischen Beherrschung des Marktes
ansehe. Diese Kartellauffassung entspreche heute nicht mehr der
Wirklichkeit, die Kartelle hätten vielmehr ihr Wesen und ihre
Funktionen durchaus verändert. Deshalb müsse man aus der Kartell-
definition das Moment der monopolistischen Marktbeherrschung
herauslassen und statt dessen sagen: „Kartelle sind Verbände selb-
ständig bleibender Unternehmer einer Branche zum Zwecke der
Regulierung der Produktion und des Marktes im Interesse der
Rentabilität der Mitgliedsfirmen.“
Diese Ansicht ist dann von industriellen Wirtschaftspolitikern
mit Eifer aufgenommen worden. So führte auf der Frankfurter
Mitgliederversammlung des Reichsverbandes der Deutschen Industrie
im September 1ı927 dessen geschäftsführendes Präsidialmitglied
Kastl aus?): „Wir leben seit Jahren in einem Zustand der Kartell-
verfolgung. Man geht dabei zu stark von veralteten Begriffen
über die Kartelle aus. Das Kartell ist nicht mehr eine Vereinigung
zu einer monopolistischen Beherrschung des Marktes, das eine ge-
meinsame Einschränkung der Produktion, Erhöhung der Preise und
Festsetzung gleichartiger Geschäftsbedingungen erstrebt, um so auf
einem durch Zölle und andere Maßnahmen gesicherten Markt auch
für das Mitglied mit den höchsten Produktionskosten, also für ein
technisch und betrieblich rückständiges Mitglied, einen auskömm-
lichen Preis zu erreichen. Mag dieses Kartellbild vor 30 und mehr
Jahren da und dort bestanden haben — typisch ist es sicher nie
gewesen —, so haben sich jedenfalls in der Zwischenzeit die Ver-
hältnisse gründlich geändert. Sicher gibt es noch Rückstände in
den alten Formen, aber über diese wird die rauhe Wirklichkeit
hinweggehen ... Obwohl es seit jeher die Aufgabe der Kartelle
'\ Wirtschaftsdienst 1927, S. 11109 ff.
) Veröffentlichungen des Reichsverbandes der Deutschen Industrie, Heft 37
24 If