thumbs: Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

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Borwort. 
Andrerseits bietet er hinsichtlich sehr vieler Fragen des neuen 
Besitzsteuergesetzes eine vorläufige Orientierung bis zum Erscheinen 
des von mir übernommenen Kommentars zu diesem Gesetze. 
Ein großes Verdienst um die Fertigstellung des Buches hat sich 
Herr Stadtsekretär Kögl Hierselbst durch Besorgung der Kor 
rektur und verständnisvolle Abfassung des Inhaltsverzeichnisses und 
des Sachregisters erworben. Es ist mir eine angenehme Pflicht 
und eine Freude, ihm auch an dieser Stelle meinen aufrichtigen 
Dank hierfür auszusprechen. 
München im April 1920. 
Dr. Strich.
	        
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