Full text: Responsibility of states for damage caused in their territory to the person or property of foreigners

364 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
sind deren entschiedene Gegner. Gladstone?) hat einen energi- 
schen Angriff auf dieselbe gerichtet, schließlich aber zu deren Be- 
festigung beigetragen. Die opinio communis der französischen 
Schriftsteller war ihr bis auf die jüngste Zeit feindlich gesinnt. 
Insbesondere die praktischen Finanzmänner haben sich lange gegen 
sie gesträubt. So sagt Prittwitz in seinem an Hardenberg 
gerichteten Berichte, daß die Einkommensteuer nur mit den ge- 
hässigsten Maßregeln durchgeführt werden kann, daß sie ihrer 
Natur nach gewaltsam in die Geheimnisse des Privateigentums ein- 
dringt, daß sie hierdurch die Nation demoralisiere, die Fremden 
fernhalte, das Vermögen aus dem Lande jage. Manche suchen 
sich auf einen vermittelnden Standpunkt zu stellen. Hektor 
Denis vergleicht sie mit der durch Herkules dem Hades 
entrissenen in Schleier gehüllten Gattin-A dmet’s. Noch ist die 
Erscheinung nicht vollkommen sichtbar, aber durch den Schleier 
hindurch ist die Reinheit der unvergleichlich schönen Züge schon 
sichtbar. 
Der Weltkrieg und die Nachkriegszeit haben den Streit über 
die Einkommensteuer entschieden. Die Einkommensteuer hat in 
den meisten Staaten Eingang gefunden. 
Gegenüber der Frage der Einkommensteuer gewinnen wir 
einen richtigen Standpunkt nur dann, wenn wir das Auftreten der 
Idee der Einkommensteuer vom historischen Standpunkte betrachten, 
wie wir ja im allgemeinen wahrnahmen, daß die Umgestaltung des 
Steuerwesens mit der Metamorphose des staatlichen und sozialen 
Lebens parallel geht. Den ersten Keimen der Einkommensteuer 
begegnen wir schon früh in dem Steuersystem einzelner Staaten, 
noch mehr aber in dem einzelner Städte, wo einerseits die Postulate 
des geordneten Finanzwesens sich früher geltend machten, anderer- 
seits das staatliche Selbstbewußtsein der Staatsbürger sich früher 
entwickelte. Aber erst das staatsbürgerliche Zeitalter ist es, das 
den entsprechenden Boden zur Entfaltung der Einkommensteuer 
bietet. 
Im staatsbürgerlichen Zeitalter zieht, wie dies Cohn richtig 
bemerkt, die allgemeine Teilnahme der Staatsbürger an der Staats- 
gewalt notwendig auch die allgemeine Teilnahme derselben an den 
Staatskosten nach sich. Das notwendige Korollarium der bürger- 
lichen Rechte sind die bürgerlichen Pflichten. Diese allgemeine 
') „Mr. Gladstone dreams has been to destroy the income tax, his final 
work has been to making it perpetual“ (Buxton, Finance and polities, London 
1888, S. 194). In seinem Wahlprogramm vom Jahre 1874 versprach Gladstone 
die Abschaffung der Einkommensteuer.
	        
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