Anomalien führt und Zusammengehöriges im wirklichen Leben
nicht auseinander reisst. Oft genug wird dies ohnehin wegen
der Doppel- und mehrfachen Beschäftigungen der Einzelnen
nicht zu umgehen sein.
Es mögen hier einige Classificationen Platz finden. Zuerst
die alle Berufsarten umfassende französische Classification,
welche für 1856 folgende Classen aufstellte.
I. Ackerbau. Viehzucht. Forstwirtschaft.
II. Industrie im engern Sinne, mit den Unterabtei
lungen für
1. Textilindustrie.
2. Bergbau- und Steinbruchbetrieb.
3. Metallfabrieation (Hüttenwesen).
4. Metallwaarenfabrication.
5. Lederindustrie.
6. Holzindustrie.
7. Ceranfische (mineralurgische) Industrie.
8. Industrie für chemische Producte.
9. Bauindustrie.
10. Möbel- und Wohnungsausstaffirungs-Industrie.
11. Industrie für Bekleidung und Putz.
12. Industrie zur Bereitung von Nahrungsmitteln.
13. Verkehrsindustrie.
14. Industrie im Dienste der Wissenschaften und Künste.
15. Industrie für Luxus und Vergnügen.
16. Industrie für Kriegsartikel.
17. Industrie der Beerdigungen.
18. Sonstige in 1 — 17. nicht untergebrachte Berufs
zweige.
HI. Handel mit den Unterabtheilungen für Handel
1. mit Baugegenständen.
2. » Mobiliargegenständen.
3. » Bekleidungs- und Toilettegegenständen.
4. » Nahrungsartikeln.
5. » Heizungs- und Beleuchtungsgegenständen.
6. im Dienste der Wissenschaften und Künste.
7. mit Transportartikeln.
8. » Gegenständen des Luxus und Vergnügens.
9. » verschiedenen Artikeln.
IV. Berufszweige, welche dem Ackerbau, den Gewer
ben und dem Handel gemeinsam dienen.
(Hier finden die Bankiers, Mäkler, Beamte der
grossen industriellen Credit- und Capitalgesellschaften
ihren Platz.)
V. Proféssions liber ales.
1. Der Justiz angehörige Personen.
2. Medicinalpersonen.
3. Unterrichtertheilende.
4. Gelehrte und Künstler.
5. Armee und Flotte.
6. Staats- und Gemeindebeamte.
VI. Geistlichkeit.
ATI. Personen ohne Beruf und Berufsangabe.
Wieder anders, doch nicht minder characteristisch für
England, wie das französische für Frankreich, ist der englische
Schematismus der Berufsarten. Folgende sind die etwas kalei-
doscopisch untereinandergeschüttelten Classen desselben:
I. Personen im Dienste der Staats- und
Gemeindeverwaltung.
1. Staatsbeamte.
2. Communalbeamte.
3. Colonialbeamte.
II. Landesverteidigung.
1. Armee.
2. Marine.
III. Gelehrte Professionen mit ihrem Hilfs-
p ersonah
1. Geistliche.
2. Juristen.
3. Mediciner.
4. Kirchendiener.
5. Hilfspersonal der Juristen. Fxpedienten.
6. Hilfspersonal der Mediciner: (Droguisten, Apothe
ker, chirurgische Instrumentenverfertiger.
IV. Beflissene der Literatur, der Künste und
Wissenschaften.
1. Autoren, Schriftsteller, Publicisten.
2. Künstler.
3. Privatgelehrte aller Art.
4. Lehrer aller Art.
V. Häuslicher Beruf.
Hier rangiren die Frauen, Wittwen, Kinder und
Verwandte, die in der Familie leben, Schüler etc.
VI. Personen zu Befriedigung persönlicher
und individueller Bedürfnisse.
1. Kost- und Logisgeber.
2. Persönliche Dienste Leistende.
3. Gewerbe für Kleidung, Putz und Wäsche.
VII. Personen, welche Geld- und Tauschgeschäfte
treiben und vermitteln.
VIH. Personen bei den Verkehrsgewerben.
IX. Personen bei derLand-, Garten- und Forst
wirtschaft, Viehzüchter.
X. Viehhändler.
XI. Mechanische Künstler und Handwerker
excl. die, welche animalische Producte
vertreiben
(mit 17 Unterclassen).
XII. Personen, welche animalische Producte
darstellen und vertreiben
(mit 7 Unterclassen).
XIII. Personen, welche vegetabilische Producte
dar stellen und vertreiben
(mit 13 Unterclassen).
XIV. PeYsonen, welche mineralische Producte
darstellen und vertreiben
(mit 14 Unterclassen).
XV. Personen mit unbestimmtem und wechseln
dem Beruf.
XVI. Personen von Rang und Vermögen ohne
Beruf.
XVn. Personen ohne Beruf und zu Lasten der
Gemeinden etc. lebend, Insassen von Ver-
sorgungs-, Straf- und sonstigen ähnlichen
Anstalten.
Als Repräsentant einer deutschen Classification aller
Berufsarten möge noch folgende, im Wesentlichen für die
königlich sächsische Volkszählung vom Jahre 1849 angenommene
Eintheilung eine Stelle finden. Sie ist
I. Ackerbau und Viehzucht etc. (Bodenindustrie.)
1. Landwirtschaft und Viehzucht.
2. Forstwirtschaft, Jagd.
3. Fischerei. *
II. Industrie (im engeren Sinne).
1. Gewinnung unorganischer Rohproducte.
2. Metallerzeugung (Metallurgische Industrie)-
3. Maschinenfabrikation und Fabrikation von Trans
portmitteln.
4. Fabrikation von Instrumenten.
5. Fabrikation von Metallwaaren (exd- Maschinen
und Instrumente).
6. Mineralurgische Industrie (Erzeugung von Stein-,
Kalk -, Gyps -, Thon- und Glasearen).
7. Fabrikation chemischer und ph&rmaceutischer Fi
ducie, von Fetten, Gelen und Hasen.
8. Fabrikation von Consumtibilien und labaken-
9. Textilindustrie (Spinnerei und Weberei, Färberei,
Appretur etc.). ,
10. Fabrikation von Kleidung, Wasche, Putz (soweit
dieselben aus Geweben und Geflechten bestehen).
11. Fabrikation von Leder und Lederarbeiten, von
Gummi-, Filz- und Pelzwaaren.
12. Industrie zur Erzeugung von Holz, Horn, Fisch
bein, Elfenbein und ähnlichen Waaren.
13. Industrie zur Erzeugung und Verarbeitung von
Papier, Pappe und ähnlichem Material.
14. Polygraphische Gewerbe.
15. Baugewerbe (für Hoch-, Wasser- und Wegebau).
16. Personen mit unbestimmtem Gewerbe (Handlanger
der Industrie, Tagearbeiter).
III. Handel. p
1. Handel mit Erzeugnissen der Landwirtschaft (r ro-
ducfcenhandel ).
2. Handel mit Nutz- und Bauholz, mit ßrenniio z.
3. Handel mit Metallen und metallischen Halbfabrikaten.
4. Handel mit Maschinen und Transportmitteln.
5. Handel mit Instrumenten aller Art-
6. Handel mit Metallwaaren (exd- Maschinen une
Instrumenten).
7. Handel mit Stein, Kalk, Gyps, TTmn- und Gias-
waaren.
8. Handel mit chemischen und pharmaceutischen Pro
9. Handel mit Consumtibilien mK l T abaken.
10. Handel mit Erzeugnissen der Textilindustrie.
1L Handel mit Kleid^g, Wasche, Putz (soweit si
aus Geweben und Geflechten bestehen).
sie