Object: Sittlichkeit in Ziffern?

Brautkinder. 
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bekannt!4, Auch die Sprößlinge aus außerbäuerlichen Ver- 
lobungen, bei denen Schwangerschaft eintritt, gehören natür- 
lich in dieses Kapitel, falls die Schwangerschaft nicht inner- 
halb der gesetzten Zeit in die Hochzeit einmündet, oder der 
Vater vor derselben mit Tod abgeht. In diesem letzten Falle 
können jedoch selbst hinsichtlich des Erbrechts die Kinder 
partikularrechtlich und bisweilen selbst in der gemeinrecht- 
lichen Praxis mancher Staaten als Eheliche gelten. 
In manchen Berner Gegenden besteht der sogenannte Kilt- 
gang, worunter die Gepflogenheit erotischen Verkehrs des 
Liebespaares, freilich nicht eigentliches Recht auf Geschlechts- 
verkehr, sondern „gegenseitiges Berühren, Betasten, Vorweisen 
der Leiblichkeit‘“ (also etwa Demiviergismus) verstanden 
wird15. 
In den höheren Klassen hat das Zusammenleben der Braut- 
leute in seinen erotischen oder erotisierenden Formen zu einer 
Art von eudämonistischer Philosophie geführt. Als Basis gilt 
folgender Gedanke: Zur Vermeidung unglücklicher Ehen 
und ihrer Folgen gehört Kenntnis des physischen Menschen. 
Bereits Thomas Morus hatte in seiner Utopia den Vorschlag 
gemacht, daß sich die Verlobten im Beisein je einer ehremn- 
werten älteren Person der beiden Geschlechter vor der Ehe 
14 So berichtet (während z. B. noch Honor6 de Balzac [Physiologie du 
Mariage, Nouv. Ed., Paris 1876, M. Lö6vy, p. 72] behaupten konnte, der- 
gleichen sei in seinem Vaterlande undenkbar) Hippolyte Taine aus 
Douai: „Presque aucun d’eux ne se marie, sans avoir connu sa femme, 
Is trouvent ennuyeux d’&pouser une femme qu'ils n’ont pas 6prouv6e, 
Mais d’ordinaire, au premier enfant ils 6pousent; manquer au mariage serait 
mal vue,‘“ (H. Taine, Carnets de voyage, Notes sur Ia province. 1863—1865, 
Paris 1897, Hachette, p- 10.) 
% Heinrich Driesmans, Eugenik. Wege zur Wiedergeburt und Neu- 
zeugung ungebrochener Rassenkraft im deutschen Volke, Leipzig 1912, 
Dietrich, S. 26. — Für Island liegt noch eine interessante Quelle für das 
ein Jahr dauernde, freilich im Aussterben begriffene hand-fasting vor (vgl. 
Prof. Mavor, Iceland. Some Sociological and other Notes, in den Pro- 
ceedings of the Philosophical Society, Glasgow 1890/91).
	        
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