Full text: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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durch Vermehrung der Postagenturen (1898: 8622) und der Hilfspost- 
stellen (1898: 18110) und Vermehrung der Landbriefträger von 12 600 
im Jahre 1880 auf 29100 im Jahre 1891. Dabei ist eine bedeutende 
Zahl von Fahrbriefposten eingeführt, durch welche die Beförderung 
wesentlich schneller und umfangreicher geschieht als früher. 
Besondere Erleichterung hat die Beförderung von Drucksachen 
und Warenproben unter Kreuzband ohne briefliche Mitteilung zu sehr 
ermässigten Taxen erfahren und infolgedessen eine sehr bedeutende 
Erweiterung gefunden. Kinen ausserordentlichen Umfang hat nament- 
lich der Zeitungsverkehr gewonnen. Berlin allein versandte im Jahre 
1899 349 Millionen Zeitungsnummern in 6,6 Mill. Packeten an 12 753 
Postanstalten des In- und Auslandes, 
Schon sehr früh hat die Post die Beförderung von Geld und 
Wertsachen übernommen; aber auch hier ist in der neueren Zeit eine 
besondere Ausgestaltung dieses Verkehrs erreicht. Die meisten Länder 
übernehmen die Haftpflicht für die unbeschädigte Ankunft der Wert- 
sendungen auf Höhe des deklarierten Wertes, wofür sie eine höhere 
Taxe erheben. In verschiedenen Ländern ist der Betrag der durch die 
Post zu befördernden Werte beschränkt. Frankreich, Belgien, Spa- 
nien, nehmen nur Wertsendungen und Wertbriefe im Maximalbetrage 
von 10000 Fres., Italien von 5000 Lire an. In mehreren Ländern ist 
die Angabe eines niedrigeren Wertbetrages als des wirklichen verboten, 
in Deutschland dagegen nicht; und es finden schr allgemein zu nied- 
rige Angaben statt. Natürlich kommt aber die Post nur für den dekla- 
vierten Betrag auf. England und Nordamerika übernehmen über- 
haupt nicht die Postbeförderung von Wertsendungen. 
Wertbriefe und Wertpackete wurden in Deutschland im Jahre 
1898 für 17328 Mill. Mk. von der Post befördert. Der wirklicke Wert 
der Sendungen aber ist bedeutend höher. Trotzdem die Haftung der 
Post sich noch weiter, insbesondere auf die Geldanweisungssendungen 
erstreckt, erreichen die Krsatzleistungen, welche die Post in einem 
Jahre überhaupt zu leisten hat, durchschnittlich kaum 125000 Mk. 
Um die Geldzahlungen auf grössere Entfernungen möglichst zu 
erleichtern, hat man bekanntlich die Postanweisungen eingeführt, 
die zuerst in England zur Anwendung kamen, wo, wie erwähnt, Wert- 
sendungen nicht befördert werden. In den meisten Ländern, wie in 
England, Frankreich, Italien, Nordamerika muss der Absender 
die Anweisung, die ihm als Quittung für die Einzahlung ausgehändigt 
wird, mittels Brief an den Empfänger senden, der erst auf diese hin 
an der Post die Auszahlung erhält, was in Deutschland nicht erforder- 
lich ist. Die Höhe der Summen, die durch eine Anweisung verschickt 
werden können, ist beschränkt, in England auf 10 Pf., in Deutsch- 
land auf 800 Mk., in Italien auf 1000 Lire. Seit 1878 können auch 
im internationalen Verkehr per Postanweisungen Zahlungen bis zu 
1000 Fres. bewirkt werden. Die inländischen Zahlungen durch Post- 
anweisung beliefen sich 1898 im deutschen Reichspostgebiete auf 98 
Mill. Stück, welche einen Wert von 5,7 Milliarden Mk. repräsentierten, 
Zur Ausgleichung dieser Zahlungen steht die Reichsbank fortdauernd 
der Post zur Seite. In Oesterreich ist, wie an anıerer Stelle aus- 
geführt, der Postcheckverkehr in Verbindung mit den Postsparkassen 
im Betriebe und leistet dort ausserordentliche Dienste. Der Versuch, 
Zreuzband. 
Wert- 
‚endungen. 
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