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durch Vermehrung der Postagenturen (1898: 8622) und der Hilfspost-
stellen (1898: 18110) und Vermehrung der Landbriefträger von 12 600
im Jahre 1880 auf 29100 im Jahre 1891. Dabei ist eine bedeutende
Zahl von Fahrbriefposten eingeführt, durch welche die Beförderung
wesentlich schneller und umfangreicher geschieht als früher.
Besondere Erleichterung hat die Beförderung von Drucksachen
und Warenproben unter Kreuzband ohne briefliche Mitteilung zu sehr
ermässigten Taxen erfahren und infolgedessen eine sehr bedeutende
Erweiterung gefunden. Kinen ausserordentlichen Umfang hat nament-
lich der Zeitungsverkehr gewonnen. Berlin allein versandte im Jahre
1899 349 Millionen Zeitungsnummern in 6,6 Mill. Packeten an 12 753
Postanstalten des In- und Auslandes,
Schon sehr früh hat die Post die Beförderung von Geld und
Wertsachen übernommen; aber auch hier ist in der neueren Zeit eine
besondere Ausgestaltung dieses Verkehrs erreicht. Die meisten Länder
übernehmen die Haftpflicht für die unbeschädigte Ankunft der Wert-
sendungen auf Höhe des deklarierten Wertes, wofür sie eine höhere
Taxe erheben. In verschiedenen Ländern ist der Betrag der durch die
Post zu befördernden Werte beschränkt. Frankreich, Belgien, Spa-
nien, nehmen nur Wertsendungen und Wertbriefe im Maximalbetrage
von 10000 Fres., Italien von 5000 Lire an. In mehreren Ländern ist
die Angabe eines niedrigeren Wertbetrages als des wirklichen verboten,
in Deutschland dagegen nicht; und es finden schr allgemein zu nied-
rige Angaben statt. Natürlich kommt aber die Post nur für den dekla-
vierten Betrag auf. England und Nordamerika übernehmen über-
haupt nicht die Postbeförderung von Wertsendungen.
Wertbriefe und Wertpackete wurden in Deutschland im Jahre
1898 für 17328 Mill. Mk. von der Post befördert. Der wirklicke Wert
der Sendungen aber ist bedeutend höher. Trotzdem die Haftung der
Post sich noch weiter, insbesondere auf die Geldanweisungssendungen
erstreckt, erreichen die Krsatzleistungen, welche die Post in einem
Jahre überhaupt zu leisten hat, durchschnittlich kaum 125000 Mk.
Um die Geldzahlungen auf grössere Entfernungen möglichst zu
erleichtern, hat man bekanntlich die Postanweisungen eingeführt,
die zuerst in England zur Anwendung kamen, wo, wie erwähnt, Wert-
sendungen nicht befördert werden. In den meisten Ländern, wie in
England, Frankreich, Italien, Nordamerika muss der Absender
die Anweisung, die ihm als Quittung für die Einzahlung ausgehändigt
wird, mittels Brief an den Empfänger senden, der erst auf diese hin
an der Post die Auszahlung erhält, was in Deutschland nicht erforder-
lich ist. Die Höhe der Summen, die durch eine Anweisung verschickt
werden können, ist beschränkt, in England auf 10 Pf., in Deutsch-
land auf 800 Mk., in Italien auf 1000 Lire. Seit 1878 können auch
im internationalen Verkehr per Postanweisungen Zahlungen bis zu
1000 Fres. bewirkt werden. Die inländischen Zahlungen durch Post-
anweisung beliefen sich 1898 im deutschen Reichspostgebiete auf 98
Mill. Stück, welche einen Wert von 5,7 Milliarden Mk. repräsentierten,
Zur Ausgleichung dieser Zahlungen steht die Reichsbank fortdauernd
der Post zur Seite. In Oesterreich ist, wie an anıerer Stelle aus-
geführt, der Postcheckverkehr in Verbindung mit den Postsparkassen
im Betriebe und leistet dort ausserordentliche Dienste. Der Versuch,
Zreuzband.
Wert-
‚endungen.
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