fullscreen: Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten

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Konkurrenz mit allen von der Gesetzgebung gestatteten 
Mitteln zu vernichten. Die Gesetzgebung der Vereinigten 
Staaten, die die Machtbefugnisse auf Union und Einzelstaaten 
in nicht immer ganz klarer, auch nicht immer streng logischer 
Weise verteilt, geht stets von vortrefflichen Grundsätzen 
aus, ist aber in der Ausgestaltung und Anwendung nicht 
unter allen Umständen besonders glücklich gewesen. Hin 
sichtlich des Eisenbahnwesens sind dadurch seltsame Folge 
erscheinungen zutage getreten, daraus erklärlich, daß die 
juristische und legislatorische Theorie mit den wechselnden 
Anforderungen einer sich naturgesetzlich entwickelnden 
Wirtschaftstechnik nicht gleichen Schritt zu halten wußte. 
Der Eisenbahnbetrieb hat in seinem Wesen etwas Mono 
polistisches, und Monopole sind als „der öffentlichen Wohl 
fahrt widerstreitend“ in den Vereinigten Staaten verpönt. 
Der Wettbewerb soll unbedingt aufrechterhalten werden. 
Die amerikanischen Eisenbahnen haben es hieran nicht 
fehlen lassen; sie wurden auf den Weg der Unterbietung 
fast gedrängt, da die Gesetzgebung bei Strafe der Kon 
zessionsentziehung die Preisverabredung zwischen Parallel 
bahnen verbot. Neuerdings sind die Eisenbahnen zu einer 
Änderung beziehungsweise Verschiebung ihrer Politik ge 
kommen; die öffentliche Meinung ist dem nicht mehr so 
schroff wie früher entgegen. Nicht daß man plötzlich zu 
mitleidigen Gefühlen gegenüber den Eisenbahn-Bonds- und 
-Aktien-Inhabern gelangt wäre, denen das Bewußtsein, der 
Industrie des Landes genützt zu haben, keinen vollwertigen 
Ersatz für den Entgang an Zinsen und Dividenden bot. 
Aber einmal ist die erziehliche Tätigkeit der Eisenbahnen 
gegenüber der Industrie als vorteilhaft beendet anzusehen, 
und sodann hat sich die Einsicht verallgemeinert, daß es 
nationalwirtschaftlich keinen Nutzen, sondern nur eine 
willkürliche und darum ungerechte Verschiebung darstellt,
	        
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