fullscreen: Die Volkswirthschaftslehre

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Buch 2. Kap. 1. Produktionsmittel. 
der gelverbsmäßigen Besorgurig von Ein und Verkäufen für 
Rechnung Dritter, dnrch Geivähnlng der Vergütung (Provision) 
iil Procenten vom Werthbetrage des stattgehabten Umsatzes. 
Weit nltbeschrünkter anwendbar sind Znwertdtlngen für 
Wohlfahrtseinrichtungen, welche nicht nur der, Lohn 
arbeitern nachhaltiger zugutekonlmeu, sondern auch ivo hl 
geeignet erscheinen, diese zu bewegen, ans erhöhte Brauch 
barkeit ihrer Arbeiten mehr Bedacht zu nehnien, >lnd in der 
erlangten Stellung dauernder ansznhalten. 
Derartige Einrichtungen beztveñell die Förderung des leib 
lichen und geistigen Wohls der ständigeren Arbeiter z. B.: burd) 
Ermöglichung von Kranken-, Invaliden-, Wittwen- und Waisen- 
versorgung salvie regelmäßiger Unterstützungen ill außerordent 
lichen Bedarfsfällen; durch Verhelfen zur Ansammlung eines 
kleinen Kapitals für spätere Lebensjahre; dnrch Erleichterung der 
Erwerbung eines eigenen Daheims, des Ankaufs eines zur Ueber- 
lassung an geeignete Arbeiterfamilien fertiggestellten Hauses, oder 
der Selbsterbauung eines solchen vermittelst Gewährung der be- 
nöthigten Baustelle, besonderer Bauprämien, allmählich zu tilgender 
Geldvorschüsse bedingungsweise auch durch Bereithaltung von 
Miethwohnungen, Arbeiterküchen, Schlaf- und Krankenhäusern, 
Beschaffung von Gelegenheit zu Kleinkinderbewahrung, Schnl- 
uuterricht re. Verwendungen für dergleichen Zlvecke, ivelche ent- 
lveder in einem bestimmten Verhältniß zu durch Lohnabzüge 
beigesteuerten Beiträgen der betreffenden Arbeiter, deren Lohn 
verdienst, Dieustdauer re., oder allgcmeinhin gemacht lvcrden, 
betheiligen ebenfalls, insofern hierzu eine statutarisch festgesetzte 
Reinertragsquote benutzt wird, die Gesammtheit oder wenigstens 
eine Mehrzahl der nicht blos vorübergehend Beschäftigten am 
Gewinn, bilden, insofern sie ohne Riicksicht auf letzteren erfolgen, 
einen Bestandtheil der Geschäftsunkosten, und in beiden Fällen 
einen seiner Höhe nach entlveder gewissen oder ungewissen Zusatz 
zum Zeit- oder Stücklohn mit gegebener Zweckbestimmung. 
S 55. 
Im Ganzen nimmt die Geneigtheit zmn Arbeiten, der 
Arbeitstrieb, bei fortschreitender Kultllr zu.
	        
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