Metadata: Das Baugewerbe in der Volks-, Berufs- und Betriebszählung von 1925

12 
vom Bauen leben, so haben wir zunächst alle diese von der amtlichen 
Statistik zusammengefaßten Gewerbezweige zu berücksichtigen. 
Mit der genannten Gruppe haben wir jedoch die mit dem Bauen 
sich befassenden Gewerbezweige noch nicht erschöpft. In vielen 
Fällen mußten bei der Aufstellung des Gewerbeverzeichnisses Ge- 
werbezweige, die sich logisch zwei oder mehreren der gebildeten 
Obergruppen eingliedern lassen, einer einzigen Gruppe zugewiesen 
werden: eine Zerlegung auf die in Frage kommenden Gruppen ist 
einerseits nicht möglich, anderseits müssen im Rahmen der ganzen 
Erhebung Doppelzählungen vermieden werden. So wurden zum Bei- 
spiel die Gewinnung von Kokereinebenprodukten und die Braun- 
kohlenschwelerei, bei denen es sich um chemische Prozesse handelt, 
nicht der chemischen Industrie (Gruppe IX), sondern dem Stein- und 
dem Braunkohlenbergbau ‚(Gruppe III) zugewiesen. So wurden 
ferner die Klempner nur bei der Gewerbegruppe VI, die Elektro- 
installateure nur bei der Gruppe VIII, die Bautischler nur bei der 
Gruppe XIV nachgewiesen, trotzdem sie dem Baugewerbe nahe- 
stehen und mit gewisser Berechtigung auch dem Baugewerbe hätten 
zugeteilt werden können. . 
Wir müssen also das Gewerbeverzeichnis daraufhin untersuchen, 
ob nicht noch weitere Gewerbezweige unter dem Oberbegriff „Bau- 
gewerbe (einschließlich Baunebengewerbe)‘“ untergebracht werden 
können. Wir finden folgende Gewerbezweige: 
Klempnerei (aus Gruppe VI: Herstellung von Eisen-, Stahl- 
und Metallwaren), Schlosserei (aus derselben Gruppe), Elektro- 
technische Installation (aus der Gruppe VIII: Elektrotechnische 
Industrie, Feinmechanik und Optik) und Bautischlerei (aus der 
Gruppe XIV: Holz- und Schnitzstoffgewerbe), 
und können nunmehr mit unserer Zusammenstellung beginnen. 
Die Gruppierung der einzelnen Zweige des Baugewerbes und 
der Baunebengewerbe lehnt sich hier nicht streng an die Systematik 
der Berufs- und Betriebszählung an. Die Gewerbezweige sind ent- 
sprechend der vorliegenden Frage etwas anders geordnet. Wir 
machen zunächst die auch in der gewerblichen Betriebszählung be- 
obachtete Unterscheidung zwischen dem eigentlichen Baugewerbe 
(Hoch-, Eisenbeton- und Tiefbau) und den sogenannten Bauneben- 
gewerben und teilen auf diese beiden Gruppen alle Zweige auf, die 
wir als zum Baugewerbe gehörig zusammengesucht haben. Dabei 
ergibt sich umstehende Uebersicht.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.