6
Zur Zuständigkeit der Verteilungsstelle sollte auf dem Ge-
biete der Nährmittelverteilung in erster Linie die Vor
bereitung -der Verteilung der -durch Vermittlung der Reichs
getreidestelle, der Reichsgerstengesellschaft, der Hafer - Einkaufs
gesellschaft, der Graupenzentrale, der Grießzentrale und der
Reichshülsenfruchtstelle hergestellten Erzeugnisse gehören, mittels
einer Anordnung, daß diese Stellen die durch ihre Vermittlung her
gestellten Nährmittel nur mit Zustimmung und nach näherer An
weisung der Verteilungsstelle des Kriegsernährungsamts abgeben
dürften. Bei Weiterverfolgung dieser Anregung entwickelte sich
der Gedanke, nur die eigentlichen Nährmittel zusammenzu
fassen und der Verfügung einer besonderen Stelle zu unterwerfen.
— Um aber nicht eine neue besondere Neichsbehörde zu schaffen,
wurde die Regelung der Verteilung durch Bekanntmachung des
Präsidenten des Kriegsernährungsamts vom 22. Novenrber 1916
der bereits bestehenden Reichsverteilungsstelle für Eier über
tragen, die ohnehin mit den gleichen Abnehmern arbeitete, wie
sie für die neuen Verteilungsaufgaben in Frage kamen. Gleich
zeitig wurde durch Bekanntmachung vom 21. November
1916 in Abänderung der Bekanntmachung vom 25. August
1916 über die Errichtung einer Neichsverteilungsstelle für Eier
bestimmt, daß die Neichsverteilungsstelle für Eier künftig die Be
zeichnung „N ei ch s v e r t e i l u n g s st e l l e f ü r N ä h r m i t t e l
u n d Ei e r" zu führen habe.
In der Abänderung der Namenführung der Reichsver
teilungsstelle tauchte damit zum ersten Mal in einer amtlichen Be
kanntmachung die zusammenfassende Bezeichnung „Nähr
mittel" auf. Darunter sind verstanden: Gersten- und Hafer-
fabrikate, Grieß, Teigwaren, Griinkern, Buchweizen und
Hirse, Sago, Sagogrieß, Maisgrieß, Reis, kochfertige Suppen-
waren, Kinder- und Krankennährmittel, Speisepulver ». dgl., also
Waren, die landläufig entweder als „Kolonialwaren" oder „Spe
zereiwaren" bezeichnet wurden, für die es sich aber als zweckmäßig
erwies, einen einheitlichen Oberbegriff einzuführen
Die Einbeziehung der einzelnen Waren in die Verteilung er
folgte freilich nicht gleichzeitig und nicht vollständig vom Beginn
der Tätigkeit der Reichsverteilungsstelle an. Erst nach und
nach, häufig unter Überwindung gewisser Schwierigkeiten,