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freie Kost, Wohnung und sonstige Studien-Mittel in einem gemein
schaftlichen Lokal unter der erziehenden Leitung eines Geistlichen (In
spektors) zu gewahren (vgl. Collegium Ludgerianum). Endlich lcgirte
er d) für den Armen-Fonds zu Hopsten 2000 Thlr.; für die Küsterei
300 Thlr.; für die Hauptschule der Knaben 300 Thlr.; für die Haupt-
Mädchenschule 250 Thlr. ; für den Organisten-Fonds 500 Thlr.
Aline Bonzel,
unverehelicht, schenkte (1804) dem bischöflichen Stuhl zu Paderborn
mehrere in der Steuergemeinde Olpe gelegene Grundstücke nebst den
darauf befindlichen Gebäuden im Gesammtwerthe von etwa 10,000 Thlr.
Die freie und unentgeltliche Bcnntzung dieser Grundstücke rc. soll der
Genossenschaft der armen Franziskanerinnen daselbst zum Zweck der
Erziehung armer verlassener oder verwahrloseter Kinder in der Stadt
Olpe verbleiben.
Adrian v. Borcke,
kaiserlicher Kammergerichts-Assessor zu Spcicr, begründete im Jahre
1004 die v. Borcke- Regcnwaldeschen Stiftungen, welche zur Zeit ein
Kapital-Vermögen von 34,000 Thlr. haben. Sie bezwecken, dem Pfar
rern auf bestimmten Stellen die Ausbildung ihrer Söhne durch Sti
pendien zu ermöglichen. Theilweise gewähren sie armen Einwohnern
der alt v. Borcke scheu Güter Unterstützungen nlld treuen Dienst
boten Prämien. Rendant der Stiftungen ist der jcdeslnalige erste Pre
diger in Regenwalde; Kollator ist zur Zeit der Hauptmann v. Borcke
auf Reselkow.
Hans Albrecht v. Borcke,
Obermarschall zu Königsberg, bestimmte 5000 Mark für fünf Knaben,
welche tüchtige ingenia zum Studiren hätten, und zwar aus des Stif
ters Einsassen und für Prediger-Söhne mit einem Genus; auf vier
Jahre, dergestalt, das; die Kollation der Universität und dem altstädti
schen Magistrat gemeinschaftlich zustehen sollte. Später wurden die An
theile getheilt. Die Universität verwaltet für sich 666 Thlr. 60 Gr.,
deren Zinsen unter 3 Studirende zu gleichen Theilen vertheilt werden,
das klebrige des Fonds ist dem Magistrat zugefallen. In Ermange
lung solcher Individuen, welche ans den v. Borckeschen Gütern gebo
ren, werden die drei Stipendien nach dem Rezeß vom 7. Januar 1628
an Söhne von Professoren, dann an Kinder der Rechtsverwandten oder
der Prediger aus Königsberg und endlich an andere Einzöglinge kon-
ferirt. Das bei der Universität verwaltete Kapital-Vermögen bestand
1338 (Koch II. 549) in 6031 Thlr.; von den Zinsen wurden zwei
Stipendien zu 12 Thlr. vergeben, der Rest zur Verstärkung des Fonds
kapitalisirt.
Sophie Henriette v. Borcke,
Fräulein, setzte im Jahr 1783 ein Kapital von 100 Thlr. ans, dessen
Zinsen mit 5 Thlr. jährlich zu Schulgeld und zur Anschaffung der
nöthigen Schulbücher für arme Kinder der Stadt Wangerin und des
Dorfes Polchow verwendet werden sollen.