Object: Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

Jnhalts-Verzeichniß. 
XXXIX 
Seite 
c) Bedingungen der feilt- und Ausladungen 
d) Beobachtung der Polizeivorschriften . 
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e) Ablegung der Waaren in amtlichen Niederlagen — 
3. Befugnisse der Gefällsbeamten und Angestellten der Finanzwache .... 33 
a) Zur See — 
b) Auf den eingelaufenen oder in Häfen und Canälen befindlichen Fahr- 
zeugen — 
4. Behandlung der dem Staate gehörenden Fahrzeuge 34 
5. Bestimmungen für die Schiffe der Vertragsstaaten — 
6. Verbot des Waarentransports durch Fischerfahrzeuge 35 
7. Seennfalle - — 
a) Gezwungene Landung oder Anlegung und Bedingungen rücksichtlich 
der Geltendmachung der Seeunfälle — 
b) Gestrandete Waaren 36 
8. Anwendung der vorstehenden Bestimmungen auf die Grenzgewässer.... 37 
Allgemeine Anordnungen für die Zollämter. 
1. fermächtigung zur Vornahme des Zollverfahrens 
a) Regel 
b) Erforderniß einer besonderen Bewilligung 
2. Verpflichtung zum Befragen der Parteien, ob sie zoll- oder portopflichtige 
Gegenstände mit sich führen 
3. Gleichartigkeit der Amtshandlung 
4. Ordnung in der Erledigung der einzelnen Sendungen 
a) Regel 
b) Ausnahmen ’ 
5. Zeitpunct zur Vornahme des Zollverfahrens 
a) Bei den Grenzzollämtern gegen die Zollvereinsstaateu 
b) Bei andern Grenzzollämtern 
c) Bei Aemtern im Innern des Landes . ... 
d) Abfertigung der Reisenden 
6. Zollverfahren mit Gegenständen rücksichtlich welcher Polizeivorschriften bè- 
stehen 
7. Behandlung der beim Eintritte über die Landesgrenze gehörig angemeldeten 
Vierter Abschnitt. 
3. Behandlung ausländischer Svielkarten. Kalender, Zeitungen und Ankün- 
Briefschaften . 
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Zweites Hauptftück. 
Ņ o n den Einfuhrgütern. 
Erster Abschnitt. 
Waare nerklärungen. 
I. Uebernahme der Erklärung. 
1. Wenn vor dem Grenzzollamte ein Ansageposten aufgestellt ist 
a) Wenn die Waare unter Begleitung eintrifft 
b) Wenn die Waare ohne Begleitung einlangt . . [ ’ j 
c ) Zurücksendung der Ansagescheine ’ ’ 
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