Full text : Nationalökonomie (Teil 1)

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® Universität 51
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Vorwort zur dritten Auflage.

Hiermit übergebe ich den ersten Teil meines Grundrisses in
wesentlich erweiterter Form der Oeffentlichkeit. Ich konnte es mir
nicht verhehlen, daß die bisherige Ausgabe hauptsächlich nur eine Ergänzung
 meiner Vorlesungen für meine eigenen Zuhörer bildete. Ich
habe nun versucht, den Grundriß auch einem weiteren Publikum zugänglich
 zu machen, Wie ich meine Hauptlebensaufgabe stets nur in
der Lehrthätigkeit gesehen habe, so prätendiere ich auch hiermit nicht,
die Wissenschaft wesentlich zu fördern. Ich habe vielmehr nur versucht,
 was ich als Gemeingut der Wissenschaft ansehe, übersichtlich
zusammenzufassen, wobei doch der Natur unserer Wissenschaft gemäß
der individuelle Standpunkt zur Geltung kommt.
Wie es in den Vorlesungen die Aufgabe ist,. in gedrängter Form
nur das Wesentlichste auszuwählen und den Hörer mit Nachdruck
darauf hinzuweisen, das Unwesentliche aber möglichst zurücktreten zu
lassen, so ist es in gleicher Weise in.einem Grundriß der Fall. Wie
dort so handelt es sich auch hier nur darum, die hauptsächlichsten
Lehren als Grundlage zu geben, in die Methode einzuführen, das Interesse
 zu wecken und zum weiteren Forschen anzuregen. Der Erfolg
hängt deshalb dort wie hier davon ab, ob es gelingt, das Wesentliche
vom Unwesentlichen in der richtigen Weise zu scheiden und für die
Darstellung die richtige Form zu finden. Von diesem Standpunkt aus
will die Schrift hauptsächlich beurteilt sein.
Ein Grundriß soll nicht ein Lehr- und Handbuch ersetzen, in
welchem das ganze Material niedergelegt sein muß, um daraufhin
selbständig fortarbeiten zu können. Deshalb ist dort großes Gewicht
auf eine umfassende Zusammenstellung der einschlagenden Litteratur
zu legen. In einem Grundriß wie in einer Vorlesung wirkt es nur
verwirrend auf den Leser wie den Hörer, wenn ihm eine zu große
Auswahl von Schriften vorgelegt wird, weil er selbst die richtige Wahl
nicht zu treffen vermag. Ich habe deshalb diese möglichst beschränkt,
wobei: natürlich wiederum das individuelle Urteil des Verfassers einseitig
 zur Geltung kommt.
            
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