Full text : Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

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Zweites Buch, Cap, 2,

Es ist bezeichnend für das 18. Jahrhundert, dass das
Parlament sich sehr viel mehr mit Zollfragen und Interessen
des Handels und der grossen Industrie als mit Arbeiternoth
und Reglung des Handwerks beschäftigte, Die arbeitenden
Massen schwiegen dazu, wenn die Gesetzgebung sich mit Förderung
 des Reichthums der Reichen im Lande befasste. Die
hervorragende Wichtigkeit der Interessenkämpfe der Reichen
unter einander beweist eben den Niedergang des kleineren
Gewerbes,
Die ältere Hand werkerordnung legte Pflichten und Rechte
zugleich auf. Das mercantilistische Protectivsystem förderte
zwar einen Theil der Interessen auf Kosten eines anderen,
legte aber den von ihm Begünstigten keine Pflichten zur Herstellung
 und Innehaltung einer allgemein wohlthätigen Ordnung
auf. Es erzog gewissermaassen einen unsocialen und staatlosen
Egoismus des grossen Capitals, bis dieser zum Manchester-Ihum
 ausartete, das weit eher eine Frucht des Proteetivsystems
als ein Gegensatz zu demselben ist. Es ist allerdings bei der
englischen Entwicklung und der englischen Verfassung nicht
möglich, die ältere und neuere Ordnung scharf zu trennen,
wie denn z. B, privilegirte Actiengesellschaften zur Herstellung
von Glasplatten mit privilegirten Zünften grosse Aehnlichkeit
haben. Allein namentlich die auf das Zollwesen und die
Schifffahrt bezüglichen Maassregeln lassen sich immer als
specifisch mercantilistisch ausscheiden ,. zumal sie seit Cromwell
 und namentlich im 18. Jahrhundert gegenüber den mittelalterlichen
 Zöllen einen entschieden eigenthümlichen Charakter
angenommen hatten. Die Tendenz, die Produetion wohlthätig
zu regeln, die Consumenten sicher zu versorgen, alle mit der
alten Marktpolizei verwandten Tendenzen traten, wenn man
sie auch noch im Munde führte, factisch durchaus in den
Hintergrund gegenüber der Tendenz, einzelne Gruppen von
grösseren Producenten und Besitzern zu begünstigen. „Ermuthigung‘“
 der Production war das grosse Losungswort.
Aeusserlich zeigte sich dies in dem Vorherrschen der Eingangszölle
 und Ausfuhrnrämien.
            
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