Full text: Wirtschaftsführung und Finanzwesen bei den englischen Eisenbahnen

B. Besonderer Teil 
Buchführung und Rechnungsstellung 
im einzelnen 
Il. Die Abrechnung der Verkehrseinnahmen 
1. Personenverkehr 
Zu der Abrechnung der Fahrkarten ist nichts Besonderes zu 
bemerken, da hier im wesentlichen dieselben Methoden angewendet 
werden wie in Deutschland. Schalterdruckmaschinen sind bei der 
LM S und der G W nicht vorhanden. Man studiert aber zurzeit die 
Frage ihrer Einführung. 
Wegen der Abrechnung des dem Expreßgutverkehr entsprechen- 
den “parcel traffic” ist zu bemerken, daß Stücke bis 2 cwts. = 2mal 
1121bs. (etwas über 100 kg) im Markenverfahren abgefertigt werden. 
Dieses Markenverfahren ist auch im Wechselverkehr zulässig. In 
gleicher Weise wird Gepäck behandelt (excess luggage tickets), das 
schwerer ist, als die Freigewichtsgrenze erlaubt. 
“Miscellaneous” ist die Bezeichnung für alle anderen Einnahmen. 
Hiervon sind die wichtigsten die Einnahmen aus dem Paket- 
verkehr über 2 cwts.; hier werden “way-bills’” ausgestellt, die in der 
Weiterbehandlung im wesentlichen dem ‘“Invoice’” des Güterverkehrs 
(siehe unter 2) entsprechen. 
2. Güterverkehr 
Die wichtigste Abweichung des englischen Verfahrens vom 
deutschen ist, daß ein Frachtbrief im Sinne der deutschen Abferti- 
gungsbestimmungen nicht besteht. Es greift vielmehr folgendes 
Verfahren Platz: Der Absender stellt die Consignment Note (Anlage 
Nr. 4) aus, die diejenigen Angaben enthält, die der Versender in 
Deutschland in den Frachtbriefen einträgt. Die Angabe des Ge- 
wichtes ist freiwillig. Diese Consignment Note kann Sendungen nach 
mehreren Stationen, die zugleich aufgeliefert werden, enthalten. 
Die Frachtberechnung erfolgt zunächst auf diesem Papier, soweit 
eine solche der Absendestation möglich ist. Auf Grund der Con-
	        
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