Sonderbildungen an den Grenzen des Reiches. 141
Grafen am 2. Mai 1882 bei Beverhout zu besiegen und einen
neuen Verband aller flandrischen Städte herzustellen; wie sein
Vater ward er Ruwart von Flandern.
Aber nun zog Philipp der Kühne, der Schwiegersohn des
Grafen und Erbe des Landes, heran. Er besiegte die Vlamen
am 27. November 1382 bei Roosebeeke in der Nähe von Jeperen;
Philipp van Artevelde fiel.
Es war, trotz aller Versuche Gents den Aufstand fortzu—
setzen, das Ende der flandrischen Freiheit. Als Philipp im
Jahr 1385 nach dem Tode seines Schwiegervaters Frieden
schloß, da sah er sich als den Herren Flanderns. Freilich gab
er den Städten noch neue Freiheiten, und seine Herrscherrechte
über sie waren anfangs nicht viel ausgedehnter, als etwa die
des deutschen Königs über die Reichsstädte. Aber die alte
Autonomie war gleichwohl dahin.
Und verloren zu gehen begann auch die deutsche Stellung
des Landes. Freilich hatten schon die früheren Flandrergrafen
vielfach in Frankreich gelebt; mit Frankreichs Hilfe allein,
unterstützt höchstens noch durch die Interdikte französisch ge—
sinnter Päpste, hatten sie ihre Herrschaft im 14. Jahrhundert
aufrecht erhalten. Aber immer hatte das Land doch noch für
sich gestanden, und der germanische Charakter namentlich der
gewerblichen Klassen war noch unzweifelhaft. Jetzt dagegen
gehörte Flandern zu Burgund, das heißt zu einem durchaus
französisch charakterisierten Reiche. Für Deutschland war es
politisch verloren.
Gewiß ist Flandern trotz alledem und trotz aller späteren
Schicksale uns national noch immer nicht ganz entrückt worden.
Nicht vergebens erinnern heute die Denkmäler Jacobs van Artevelde
zu Gent und Jan Breidels und Pieter de Konincks zu Brügge
an alte Zeiten. Wie die Deutschen der Schweiz das Ferment
der Eidgenossenschaft geworden sind, so zeigt es sich immer
mehr, daß die Vlamen, statt im Wallonentum unterzugehen,
vielmehr die feste germanische Grundlage des belgischen Staates
bilden. Aber politisch stehen sie dem Centrum der Nation fern.
Sie sind in dieser Lage, weil ihre wirtschaftliche und soziale