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Elftes Buch. Drittes Kapitel.
Oktober 1293 erneuerte Lübeck seinen Bund mit den Städten
des Rostocker Vertrags und forderte, auf deren Macht gestützt,
von Wisby die feierliche Verlegung des Oberhofs für Now—
gorod, der bisher von der Wisbyer Einung des deutschen Kauf⸗
manns gebildet wurde, nach Lübeck. Das hieß an Stelle
Wisbys Lübeck zum Vorort des deutschen Handels auf der
Ostsee machen; das bedeutete zugleich über kurz oder lang die
Aufhebung der alten Personaleinung des deutschen Kaufmanns
der Ostsee, wie sie an Wisby geknüpft war, durch eine heimat—
liche Vereinigung der handeltreibenden Städte unter der Füh—
rung Lübecks.
Das Wagnis gelang. Noch im Jahre 1293 beschlossen die
Kaufleute der Städte Sachsens und Slawiens, d. h. der
mecklenburgischen und vorpommerischen Kolonialgebiete, unter
Zustimmung von Köln, Kiel, Danzig, Elbing und Reval, nach
Lübecks Verlangen; im Jahre 1299 ward das Siegel des ge—
meinen Kaufmanns' auf Gotland kasstert: Lübeck und die mit
ihm verbundenen Städte waren Herrinnen der Ostsee.
Aber schon beschränkte sich der Handel Lübecks und der
baltischen Städte nicht mehr auf die Ostsee. Als Osterlinge'
waren die Kaufleute des Kolonialgebietes längst im Westen
bekannt. Wurden sie hierher bereits durch die alten Bezie—
hungen der Westfalen, ihrer baltischen Vorgänger, zur Ostsee ge⸗
wiesen, so noch mehr durch die Verbreitung flandrischen und
holländischen Blutes in den Gegenden jenseits der Elbe und
durch die Bedeutung der Welthandelsstellung Flanderns um
diese Zeit.
Es ist an anderer Stelle geschildert worden, in welcher
Weise schon im 12. Jahrhundert Brügge und andere flan—
drische Städte als Ausgangsstellen des orientalischen Verkehrs
Brennpunkte des Handels geworden waren!. Und gleichzeitig
hatte der Handel der andern westdeutschen Großstädte verhältnis—
mäßig zurückzugehen begommnen. Im 10. und 11. Jahrhundert
war noch Mainz die größte deutsche Handelsstadt gewesen,
1 Band III S. 3009 ff