Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

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Elftes Buch. Drittes Kapitel. 
Oktober 1293 erneuerte Lübeck seinen Bund mit den Städten 
des Rostocker Vertrags und forderte, auf deren Macht gestützt, 
von Wisby die feierliche Verlegung des Oberhofs für Now— 
gorod, der bisher von der Wisbyer Einung des deutschen Kauf⸗ 
manns gebildet wurde, nach Lübeck. Das hieß an Stelle 
Wisbys Lübeck zum Vorort des deutschen Handels auf der 
Ostsee machen; das bedeutete zugleich über kurz oder lang die 
Aufhebung der alten Personaleinung des deutschen Kaufmanns 
der Ostsee, wie sie an Wisby geknüpft war, durch eine heimat— 
liche Vereinigung der handeltreibenden Städte unter der Füh— 
rung Lübecks. 
Das Wagnis gelang. Noch im Jahre 1293 beschlossen die 
Kaufleute der Städte Sachsens und Slawiens, d. h. der 
mecklenburgischen und vorpommerischen Kolonialgebiete, unter 
Zustimmung von Köln, Kiel, Danzig, Elbing und Reval, nach 
Lübecks Verlangen; im Jahre 1299 ward das Siegel des ge— 
meinen Kaufmanns' auf Gotland kasstert: Lübeck und die mit 
ihm verbundenen Städte waren Herrinnen der Ostsee. 
Aber schon beschränkte sich der Handel Lübecks und der 
baltischen Städte nicht mehr auf die Ostsee. Als Osterlinge' 
waren die Kaufleute des Kolonialgebietes längst im Westen 
bekannt. Wurden sie hierher bereits durch die alten Bezie— 
hungen der Westfalen, ihrer baltischen Vorgänger, zur Ostsee ge⸗ 
wiesen, so noch mehr durch die Verbreitung flandrischen und 
holländischen Blutes in den Gegenden jenseits der Elbe und 
durch die Bedeutung der Welthandelsstellung Flanderns um 
diese Zeit. 
Es ist an anderer Stelle geschildert worden, in welcher 
Weise schon im 12. Jahrhundert Brügge und andere flan— 
drische Städte als Ausgangsstellen des orientalischen Verkehrs 
Brennpunkte des Handels geworden waren!. Und gleichzeitig 
hatte der Handel der andern westdeutschen Großstädte verhältnis— 
mäßig zurückzugehen begommnen. Im 10. und 11. Jahrhundert 
war noch Mainz die größte deutsche Handelsstadt gewesen, 
1 Band III S. 3009 ff
	        
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