Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Soziale und politische Entwicklung des Bürgertums. 185 
und neben ihnen stehen für die Textilindustrie zahlreiche Werk— 
häuser höriger und unfreier Frauen. Aber auch später noch 
wiederholte sich die Organisation, wenn auch nicht in so weit— 
sichtig durchgeführtem Maßstabe, in allen Grundherrschaften; 
so besaß das Kloster Weihenstephan bei Freising noch im Jahre 
1146 einen Bierbrauer, einen Schmied, Gerber, Metzger, Weber, 
Schuhmacher, Kürschner, Faßbinder, Krämer, Maler, Bäcker, 
sowie auch eine Wein- und Bierschenke!. 
Der Natur der Sache nach arbeiteten nun diese hörigen 
Handwerker anfangs nur für ihren Herrn, und niemals zur 
Blütezeit der Grundherrschaft wird diese Verbindung grundsätz⸗ 
lich gelöst worden sein: denn zunächst handelte es sich nur um 
die Veredlung von Stoffen, die in der Grundherrschaft meist 
selbst erzeugt worden waren und die in veredeltem Zustand dem 
Gebrauche der Grundherrschaft dienen sollten. Aber gegen Schluß 
der guten Zeit grundherrlicher Entwicklung begann der größere 
Grundherr doch wohl schon regelmäßig nebenher Erzeugnisse seiner 
Handwerker auch weiter zu vertreiben; darum finden sich unter 
den Klosterleuten von Weihenstephan um die Mitte des 12. Jahr⸗ 
hunderts auch Krämer, Wein- und Bierschenker. Und damals 
wurde den Handwerkern wohl auch schon längst vom Herrn 
nachgesehen, daß sie ihrerseits für andere Abnehmer, als nur den 
Herrn arbeiteten: sie konnten sich einen Kundenkreis, im günstigen 
Falle eine regelmäßige Absatzgelegenheit schaffen: sie traten mit 
einem Fuße schon in freiere Stellung. Vor allem geschah das 
da, wo Sitze hervorragender Grundherren in großen Städten 
lagen; darum sind namentlich die Hofhandwerker der Bischöfe 
gern einer selbständigeren Entwicklung entgegengereift. 
Für eine tiefere Auffassung aber liegt der eigentliche Grund 
dieser freieren Entwicklung darin, daß sich ein Markt, wenn 
auch noch in sehr primitiver Gestaltung, zu bilden begann. 
Erst dessen Entstehen, erst das Aufkommen eines ausgedehnteren 
Vgl. Bücher, Art. Gewerbe im Handwörterbuch der Staatswissen⸗ 
schaften 3, 922959; ein Artikel, der überhaupt eine Fülle neuer An⸗ 
schauungen und Aufschlüsse zu dem oben behandelten Thema bringt.
	        
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