188 Zwolftes Buch. Erstes Kapitel.
dem Naturforscher die Erkenntniß der tiefsten Lebensprinzipien
elementaren Daseins gegeben ist.
Gewiß ist, daß die Zeit auch für den Fortschritt der ge—
werblichen Entwicklung die genossenschaftliche Form forderte;
das Prinzip sozialer Klassen- und Gruppenbildung mußte im
Mittelalter genossenschaftlich sein, da es auf dem Gedanken der
Ebenbürtigkeit beruhte!. Und so sehen wir überall seit dem
12. und 13. Jahrhundert für neue Lebensverhältnisse auch
neue Einungen und korporative Bildungen emporsprießen,
Pachtgenossenschaften, Gehöferschaften, Lehnsverbände, Dienst⸗
genossenschaften, Burggemeinschaften; in diesen Zusammen⸗
hang des Werdens gehört auch die Zunft.
Zweifelhaft aber bleibt im allgemeinen und auch wohl in
vielen Einzelfällen, unter welchen Voraussetzungen die ver—
fassungsmäßige Ausschälung der neuen gewerblichen Genossen—
schaft aus etwa vorhandenen älteren Bildungen verlaufen ist.
Lebten in den Zunften alte Schwurgenossenschaften teilweis in
veränderter Form fort? Lag ihnen die Begründung zunächst
geistlicher Bruderschaften von Gewerbetreibenden desselben Hand—
werks zu Grunde? Gingen sie hervor aus den hofrechtlichen
Handwerkergenossenschaften, waren sie nur eine Vervollständigung
dieser? Oder waren sie freie Bildungen, sei es in Anlehnung an
die kaufmännische Genossenschaft der Gilde, sei es unter
gänzlicher Aufnahme in diese, wo sie dann im Verlaufe des
12. Jahrhunderts einen Emanzipationskampf aus diesen heraus
zu vollkommener Selbständigkeit hätten bestehen müssen? All
das sind Möglichkeiten, von denen die eine oder die andre für
diesen oder jenen Ort thatsächlich zugetroffen sein mag; es sind
Entwicklungsrichtungen, deren mehrere oder alle sich in den
verschiedensten Kombinationen zur Gestaltung der zünftlerischen
Genossenschaften haben verbinden können.
Wie dem auch sei: im Laufe des 12. Jahrhunderts tritt
uns an den verschiedensten Stellen die Zunft als ein wesentlich
einheitlich charakterisierter, eigenartiger Verband entgegen. Be—
Val. Band III S. 85.