202 Zwölftes Buch. Erstes Kapitel.
Zügen wurde dieser beibehalten; kein schädlicher Bruch mit der
Vergangenheit trat ein. Das vermittelnde Organ war der
Rat, der im 13. wie im 14. Jahrhundert aus der Zahl seiner
Mitglieder fast allein die Besetzung der Ämter bestritt: dieser
Rat blieb als Rekrutierungskörper für die Verwaltung an sich
der gleiche, mochte er patrizischer oder mehr oder minder zünft—
lerischer Zusammensetzung sein.
Ursprünglich war der Rat als ganzes zugleich Verwal—
tungskörper gewesen. Aber dem gegenüber hatte sich bald die
Notwendigkeit herausgestellt, für gewisse administrative Zweige,
die Finanzen, die Straßenpolizei, die oberste gewerbepolizeiliche
Aufsicht und anderes, eine persönliche Verantwortlichkeit her—
zustellen. Sie ward geschaffen, indem man einen oder einige
Ratsherren mit der Leitung solcher Zweige beauftragte. So
entstand eine Reihe von Ratsehrenämtern, deren Vertreter
periodisch mit der sich ändernden Zusammensetzung des Rates
wechselten und während ihrer Amtszeit als Bevollmächtigte
des Rates handelten. Neben ihnen standen nur wenige besol—⸗
dete Beamte, namentlich zur Bewältigung des Schreibwesens;
im wesentlichen aber vollzog sich aller amtliche Geschäftsverkehr
vor den Ratsherren und mündlich. Dem entsprach es, wenn
die älteren mittelalterlichen Ratshäuser durchweg vor allem
Beratungs- und Repräsentationsräume enthielten; in Lübeck
genügte neben den großen Sälen und Stuben der Ratsherren
für die Kanzlei lange ein kleiner Anbau am Rathaus, der
erst im Jahr 1614 erweitert ward.
Das System dieser Verwaltung entsprach im hohen Grade
den aufstrebenden Verhältnissen der Städte im 14. Jahrhundert.
Mochten die Geschäfte noch so rasch wachsen, mochten immer
neue Pflichten an den Rat herantreten, er folgte den neuen
Aufgaben auf dem Fuße, indem er immer neue Ehrenämter
aus sich ausschied. So waren Weite und Elastizität Kenn—
zeichen der Verwaltung. Und doch fehlte ihr andrerseits in den
meisten Städten nicht das notwendige Erfordernis der Ste—
tigkeit und der Überlieferung; es ward dadurch gewonnen, daß
alle wichtigeren Stellen mit mindestens zwei Ratsherren