Städtisches Dasein und bürgerliche Gesellschaft. 237
alle Abschlüsse der Fremden einer Finanzabgabe zu Gunsten des
Stadtsäckels zu unterwerfen, endlich die Handelsbeziehungen
‚wischen Fremden und Einheimischen in möglichst sichere und
vorteilhafte Bahnen zu lenken. Diesen Zwecken diente zunächst
in den meisten Städten die eigentümliche Stellung der Gastwirte.
Im Gasthaus empfing der fremde Handelsherr nur notdürftig
Unterkunft für sich und bisweilen für seine Waren, selten
dagegen auch Unterhalt. Der Gastwirt vertrat nicht die Stelle
des Gastfreundes, der dem Fremden ein freundliches Heim zu
schaffen versucht; er war vielmehr nebenher eine Art Angestellter
der Stadt: er hatte alle Schritte des fremden Kaufmannes zu
überwachen und jedem Verkaufsabschluß als Zeuge beizuwohnen,
—DD Verkaufsabgabe
einzuziehen. War so der Gastwirt der eigentliche Kontroll⸗
heamte für den Fremdenverkehr, so hatten die Unterkäufer die
Aufgabe, dem Fremden die Handelsverbindung mit der ein⸗
heimischen Industrie und den städtischen Handelskreisen zu ver⸗
mitteln. Ursprünglich wohl meist nur Verkaufsaufseher, hatten
fie sich durch ihre Warenkenntnis und die stillwirkende Kraft
odielfacher persönlicher Beziehungen innerhalb und außerhalb
des städtischen Weichbildes zur Stellung etwa der heutigen
Makler entwickelt; sie waren als solche dem Rate vereidet und
führten Buch über die durch ihre Hand gehenden Geschäfte.
Nicht selten waren sie, je nach ihrer besonderen Fachkenntnis,
besonderen Gewerben zugeteilt und vermittelten dann den An—
kauf fast der gesamten Rohprodukte der entsprechenden Zünfte.
Neben dem Verkehr zwischen Einheimischen und Fremden
im Sinne des Großhandels, wie er sich auf den Werften und
n den großen Lagerhäusern an Fluß und Seestrand abspielte,
var die vornehmste Sorge der Stadtverwaltung dem Platz⸗
handel, namentlich der Überführung genügender Warenmassen
ius dem Großhandel in das Kleingeschäft, gewidmet. Fast
stets war für diesen Zweck ein besonderer Raum, das Kauf⸗
haus, vorhanden: ein wohl gar prachtvoll ausgestatteter monu⸗
nentaler Bau, der mit seinen zwei oder drei Stockwerken die
Breitseite des großen Marktes oder irgend eines Spezialmarktes