Königtum und Kämpfe zwischen Fürsten, Adel und Städten. 357
Indem nun aber diese Politik allein auf den Zusammen⸗
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stellt war, zeigte sie zugleich die bedenklichen Schwächen, die
jedem so gearteten Machtbereich in einem Zeitalter anhaften
mußten, das noch nicht den rein staatlichen Charakter der mo—
narchischen Gewalt und damit das Erstgeburtsrecht für die
Nachfolge in der Herrschaft kannte. Starb Karl, so lag die
Gefahr vor, daß sein mühsam erworbenes Reich zerfiel; in
der That haben später der erste Sohn Wenzel Böhmen und
Schlesien nebst der Anwartschaft auf Luxemburg, Sigmund
Brandenburg, Johann Görlitz, die Neffen Jost Prokop und
Sobieslaw Mähren geerbt. Wie wäre nun trotz dieser nicht zu
umgehenden Aussicht die Einheit des Ganzen zu wahren ge—
wesen? Es war dasselbe Problem, das sich Karl dem Großen
und seinem Sohne vor mehr als einem halben Jahrtausend
für das Reich der Franken aufgedrängt hatte. Karl IV. suchte
es in verwandter Weise, wie sie, zu lösen. Wenzel sollte die
deutsche Königswürde und mit ihr die Kaiserwürde erhalten;
damit sollte er über seine Brüder steigen und gleichsam im
Sinne eines moralischen Erstgeburtsrechts das ganze luxem⸗
burgische Erbe beherrschen. So wurde Karl aus Rüchksichten
der Hausmachtspolitik zum emsigsten Beförderer der deutschen
Königswahl seines Sohnes.
Wenzel war am 26. Februar 1861 geboren. Kaum war
er zwölf Jahre alt, so begann Karl für ihn zu werben. Und
in der That war Eile und Anstrengung nötig; denn der Fall
war schwer. Wie lange war es her, daß man einen König
bei Lebzeiten eines anderen Königs oder auch eines Kaisers
gewählt hatte! Und wie jung war der Kandidat! Und die
Rechtsmeinung der Zeit lautete dahin, daß der Grundsatz der
Wahl überhaupt nicht gestatte, den Sohn auf den Vater folgen
zu lassen.
Gleichwohl gelangte Karl zum Ziele. Er machte Stim⸗
mung für die Wahl bei den Städten. Er wußte die wichtigsten
nichtkurfürstlichen Fürstengeschlechter durch Geld und Vorteile
seinem Anliegen guünstig zu stimmen. Er gewann endlich, frei—