Konziliare Bewegung, Wiener Konkordat vom Jahre 1448. 393
diese, in einer demokratischer denkenden Kirchengemeinschaft an
sich weniger notwendig, mit dem allgemeinen Sinken natural⸗
wirtschaftlicher Einnahmen seit dem 18. Jahrhundert in immer
größere Not; zum Verlust innerer Daseinsberechtigung kam
äußerer Ruin. Wie ihm entgehen? Die altvornehmen In⸗
stitute suchten im Schaustellen von Reliquien, in der Erwirkung
von Ablaß neue Einnahmequellen, bei denen es rein geldwirt⸗
schaftlich auf kleine Beiträge in runder Münze und auf den
Instinkt der Massen abgesehen war; und gelang die Speku—
lation nicht, so halfen sie sich mit Zusammenlegung von
Pfründen. Denn indem in die ursprünglich fast durchweg ge—
meinwirtschaftliche Geschäftsführung der kirchlichen Genossen—
schaften geldwirtschaftliche Neigungen eingedrungen waren, hatte
man in den Stiftern regelmäßig, oft aber auch in den Klöstern
das gemeinwirtschaftliche Leben aufgegeben, hatte die Ein—
nahmen mehr oder minder weitgehend in geistliche Gehälter,
in Pfründen, zerlegt und war nun imstande, bei sinkenden
Einnahmen mehrere solcher Pfründen einer Person zuzusprechen.
Es war eine Mobilisierung gleichsam und gleichmäßige Durch—
schneidung des alten kirchlichen Genossenschaftsvermögens: weit
überwiegend zerfiel es jetzt in Pfründen, deren Genuß, mochten
sie auch von ganz verschiedenen Instituten herrühren, sich in
einer Hand vereinigen ließ. So gab es Domherren irgendeiner
bischöflichen Kathedrale, die nebenher Stiftsherren einiger Stifter
in ganz anderen Gegenden waren; Dutzende von Pfründen
wurden so gehäuft; in späterer Zeit besaß z. B. Jakob Abel,
Kanonich von St. Thomas zu Straßburg, hundert Pfründen
und trieb damit einträglichen Handel!.
Natürlich vereitelte dies Pfrundenwesen mehr oder minder
die ursprünglichen Zwecke fast aller alten religiösen Genossen⸗
schaften und machte die Pfründeninhaber hoffärtig: von
den Domherren heißt es im vierten Jahrzehnt des 15. Jahr⸗
hunderts: si sind nun gots junkhern worden; si gant
Röohrich, Geschichte der Reformation im Elsaß, S. 40.