KNonziliare Bewegung, Wiener KNonkordat vom Jahre 1448. 401
möchte sich wundern, wenn sich das kirchliche und religiöse
Leben der Laien nun noch weiter zersetzte; fand doch an vielen
Orten wegen Interdikts kein Gottesdienst mehr statt, und so
konnte dort ein Geschlecht heranwachsen, das den christlichen
Kult kaum kannte und ihn lächerlich fand, als man ihn wiederum
einführte.
Wie nun dem Übel steuern? Ein doppelt vertretener
Universalismus war ein vollendeter Widerspruch. Als ein—
faches Mittel erschien es, beide Päpste zum gütlichen Verzicht
zu bestimmen; es war der erfolglose Wunsch namentlich der
Universitäten Prag, Paris und Orford. Ferner kam man auf
den Gedanken, sich der Amtsgewalt beider Päpste zu entziehen.
Er versprach Erfolg auf dem Pariser Nationalkonzil des Jahres
1398, scheiterte aber schließlich an der Uneinigkeit der Nationen
und an der wechselnden Stellungnahme der für diesen Weg be—
sonders eingenommenen französischen Parteien. Ein dritter
Vorschlag ging dahin, die Päpste einem schiedsrichterlichen
Spruche zu unterstellen. Allein wo den Schiedsrichter finden?
Im schwachen König Ruprecht als künftigem Kaiser? In dem
zeitweis wahnsinnigen Könige Karl von Frankreich? Man
mußte innerhalb der kirchlichen Instanzen bleiben.
Hier bot sich ein vierter Vorschlag, die Entscheidung durch
ein allgemeines Konzil herbeiführen zu lassen. Er wurde zum
ersten Male geltend gemacht von Konrad von Gelnhausen,
damals Theologieprofessor in Paris, in seiner Mai 1880 ver—⸗
faßten EPpistola concordiae“ und auf Grund dieser Schrift
im folgenden Jahre noch eindrucksvoller von dem gleichfalls
damals in Paris weilenden Heinrich von Langenstein in seiner
Epistola concilii pacis. Auf dieser Schrift erbaute sich die
konziliare Theorie, die in der Folge mehr und mehr Anhänger
fand, daß nämlich eine von irgend einer dazu berechtigten Instanz
berufene Versammlung von Vertretern der Gesamtkirche über
1Oder vielmehr in dem „kurzen Brief“ vom Sommer 1879, den
d. Kaiser, Histor. Vierteljahrsschrift 3, 379 ff. veröffentlicht und be—
sprochen hat.
Lamprecht, Deutsche Geschichte. IV.