Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

184 Dreizehntes Buch. Drittes Kapitel. 
18. Jahrhundert, auf eigene Füße: sie, nicht der große 
heimische Bund, führte die Verhandlungen, vertrat den deutschen 
Verkehr in England. Es war klar, daß sie weniger gehört 
ward. In immer geringerem Grade nahm England auf 
Mahnungen und Klagen dieser greisenhaften Rückbildung Rück⸗ 
sicht, bis die Königin Elisabeth den unvorsichtigen Erlaß eines 
kaiserlichen Mandats, wodurch die Niederlassung englischer Kauf⸗ 
leute in den Hansestädten untersagt ward, entschlossen benutzte, 
um die hansischen Privilegien in England aufzuheben. Es war 
der Schlußstein auf das Grab der einst so reichen hansischen 
Beziehungen zu England. 
Und schon längst sah man sich im äußersten Osten nicht minder 
bedrängt. Die ersten Zwistigkeiten in Nowgorod entstanden im 
Jahre 1468; doch siegte der deutsche Kaufmann noch in ihnen, 
da die Nowgoroder bald der Hilfe des Deutschordens gegen 
die Moskauer Fürsten bedurften. Allein die Deutschen wußten 
die Stadt nicht vor russischer Eroberung zu bewahren; im 
Jahre 1478 geriet sie, und mit ihr der Handel des Petershofs, 
unter die Gewalt der Großfürsten. Nun folgten Jahre ärgster 
Bedrängnis der Deutschen, deren Personen nicht einmal geschont 
wurden, und seit 1494 konnte die Faktorei als verloren gelten. 
Freilich ist richtig, daß der Handel nach Rußland schon vor 
dieser Zeit im wesentlichen Nowgorod verlassen und die Straße 
über Dorpat, Reval und Narwa gesucht hatte; aber gleich⸗ 
wohl hinterläßt die Gleichgültigkeit, mit der die Hanse ihr 
altes Emporium fahren ließ, einen peinlichen Eindruck. Die 
neuen Handelswege aber gerieten im Laufe des 16. Jahrhunderts 
völlig unter die Aufsicht und Obmacht der Schweden; eine 
hansische Flotte von etwa 40 Schiffen, die im Jahre 1562 in 
den Gewässern der Narwa erschienen war, wurde von den 
Schweden einfach weggenommen. Nun verbürgten die Schweden 
im Frieden von Stettin (1570) allerdings die freie Fahrt nach 
Rußland, versprachen auch Lübeck eine genügende Entschädigung 
für die bisherigen Verluste. Indes die Entschädigung ward 
nicht gezahlt, und die Fahrt blieb frei nur bis zum Jahre 1572. 
So erscheint in der zweiten Hälfte schon des 16. Jahr⸗
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.