184 Dreizehntes Buch. Drittes Kapitel.
18. Jahrhundert, auf eigene Füße: sie, nicht der große
heimische Bund, führte die Verhandlungen, vertrat den deutschen
Verkehr in England. Es war klar, daß sie weniger gehört
ward. In immer geringerem Grade nahm England auf
Mahnungen und Klagen dieser greisenhaften Rückbildung Rück⸗
sicht, bis die Königin Elisabeth den unvorsichtigen Erlaß eines
kaiserlichen Mandats, wodurch die Niederlassung englischer Kauf⸗
leute in den Hansestädten untersagt ward, entschlossen benutzte,
um die hansischen Privilegien in England aufzuheben. Es war
der Schlußstein auf das Grab der einst so reichen hansischen
Beziehungen zu England.
Und schon längst sah man sich im äußersten Osten nicht minder
bedrängt. Die ersten Zwistigkeiten in Nowgorod entstanden im
Jahre 1468; doch siegte der deutsche Kaufmann noch in ihnen,
da die Nowgoroder bald der Hilfe des Deutschordens gegen
die Moskauer Fürsten bedurften. Allein die Deutschen wußten
die Stadt nicht vor russischer Eroberung zu bewahren; im
Jahre 1478 geriet sie, und mit ihr der Handel des Petershofs,
unter die Gewalt der Großfürsten. Nun folgten Jahre ärgster
Bedrängnis der Deutschen, deren Personen nicht einmal geschont
wurden, und seit 1494 konnte die Faktorei als verloren gelten.
Freilich ist richtig, daß der Handel nach Rußland schon vor
dieser Zeit im wesentlichen Nowgorod verlassen und die Straße
über Dorpat, Reval und Narwa gesucht hatte; aber gleich⸗
wohl hinterläßt die Gleichgültigkeit, mit der die Hanse ihr
altes Emporium fahren ließ, einen peinlichen Eindruck. Die
neuen Handelswege aber gerieten im Laufe des 16. Jahrhunderts
völlig unter die Aufsicht und Obmacht der Schweden; eine
hansische Flotte von etwa 40 Schiffen, die im Jahre 1562 in
den Gewässern der Narwa erschienen war, wurde von den
Schweden einfach weggenommen. Nun verbürgten die Schweden
im Frieden von Stettin (1570) allerdings die freie Fahrt nach
Rußland, versprachen auch Lübeck eine genügende Entschädigung
für die bisherigen Verluste. Indes die Entschädigung ward
nicht gezahlt, und die Fahrt blieb frei nur bis zum Jahre 1572.
So erscheint in der zweiten Hälfte schon des 16. Jahr⸗