F. V. Abschnitt. Die Tabaksteuer.
besteuerten Getränke traten die Mineralwässer, ja sogar die Limonade,
was bei der Debatte im Deutschen Reichstag stark beanstandet
wurde, da dies ja hauptsächlich das Getränk von Frauen und
Kindern ist. Im Jahre 1924 wurde diese Steuer abgeschafft. In
der Tschechoslowakei wurden die sämtlichen Getränke in einer
allgemeinen Getränkesteuer vereinigt.
V. Abschuitt.
Die Tabaksteuer.
1.Allgemeines. Charakteristischerweise nennt der ungarische
Statistiker Schwartner den Tabak das „Finanzkraut“ und sagt
von demselben, daß die Geschichte dieses „siebenfach merkwürdigen
Krautes“ mehr Interesse besitzt, als die des Argonautenzuges oder
als die Entdeckung von Südindien!). "Trotz aller Verbote und
päpstlicher Bannflüche, trotz der Streitschrift des englischen Königs
Jakob I. und wiederholter strenger Gesetze, verbreitete sich der
Genuß des Tabaks, und die österreichische Finanzverwaltung ist
wenigstens findig genug, um diese schlimme Sitte, die sehr früh,
wenigstens so weit es den Schnupftabak betrifft, auch unter dem
weiblichen Geschlecht sich verbreitete, finanziell sich zugute zu
machen.
Der Tabak ist wohl derjenige Gegenstand, der, wenn überhaupt
Verzehrungssteuern notwendig und zweckmäßig, allgemein als ge-
eignet betrachtet wird, auf Steuerfähigkeit schließen zu lassen.
Beim Tabak machen sich alle Umstände geltend, die, wie erörtert,
die Kriterien einer rationellen Besteuerung bilden. Es unterliegt
keinem Zweifel, daß der Tabak kein Lebensbedürfnis bildet, daß
er ein Genußmittel ist und auch als Genußmittel durchaus nicht
allgemein anerkannt ist. Die auf seine Anschaffung verwendeten
Summen können in vollem Sinne als vermeidliche angesehen werden,
lassen also in der Tat auf einen relativ hohen Grad von Zahlungs-
fähigkeit schließen. Trotzdem ist der Tabak ein Massenverbrauchs-
artikel und gehört in die Reihe jener narkotischen Stoffe, deren
einer sich bei vielen Völkern als Gegenstand des allgemeinen Kon-
sums verbreitet findet. Obwohl bei seiner ersten Einführung in
Europa zuerst nur Genußmittel der oberen Klassen, hat sich dessen
Verbrauch außerordentlich verallgemeinert und wird jetzt immer
') Statistik des Königreichs Ungarn, II. Ausgabe (Ofen 1809), I. Bd., S. 328.
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