Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

164 Einundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel. 
Devolutionsrechtes auf die ganzen südlichen Niederlande und 
auf internationale und öffentliche Rechtsverhältnisse, Philipp 
sei nur Nutznießer der Niederlande auf Lebenszeit gewesen: 
eigentliche Erbin und nutznießende Eigentümerin nach dessen 
Tode sei seine Gemahlin. 
Doch was bedeutete hier das Recht! Im Mai 1667 über— 
fiel Ludwig die Niederlande: im September waren sie in seinen 
Händen. 
—ADV 
Karls II. als Haupt seines Hauses zum Handeln berufen, dem 
Raube so ruhig zusehen? Fühlten die deutschen Fürsten am 
Rheine nicht das Nahen des westlichen Sturmes? Bald zeigten 
sich die Anfänge einer Frankreich feindlichen Koalition, an der 
auch die Generalstaaten, noch eben im Kampfe mit England 
begriffen, nach raschem Friedensschlusse mit diesem teilzunehmen 
beabsichtigten. Der bisher in französischem Fahrwasser be— 
findliche Rheinbund wurde schwierig und konnte nicht mehr 
erneuert werden; manche seiner Fürsten traten in offenen 
Gegensatz zu Frankreich; Kaiser Leopold ließ schüren und ver— 
sprach Beistand; auch der Große Kurfürst kam zu Hilfe. 
Aber geschickt zerteilte die französische Diplomatie das in 
Bildung begriffene Gewitter. Den Großen Kurfürsten wußte 
man durch kluge Behandlung der polnischen Politik abzuziehen. 
In Polen war, da der kinderlose König Johann Kasimir alterte, 
die Frage nach der Nachfolge aufgetaucht, und Frankreich 
hatte, wie schon früher wiederholt, seinen besonderen Kandi— 
daten, diesmal den Prinzen Condé oder dessen Sohn, den Herzog 
von Enghien, aufgestellt. Es war natürlich ein Versuch der Um— 
klammerung der deutschen Mächte von Osten her. Jetzt ver⸗ 
stand sich Frankreich, in einem Vertrage vom 15. Dezember 
1667, gegenüber dem Großen Kurfürsten dazu, diese Kandidatur 
fallen zu lassen, und echielt dafür die Zusicherung branden⸗ 
burgischer Neutralität am Rheine. Noch klüger fast wurde 
der Widerstand Kaiser Leopolds beseitigt. Man trat mit ihm, 
dem Mitbewerber um das nach Karls II. Tode winkende spa— 
aische Erbe, in Verhandlungen wegen gütlicher Teilung; und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.