Full text: Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 1)

sitzes von Adolphus Phillips, dem Sohne Frederick Phillips, 
der den Seeräuber-Kapitän Samuel Burgeß bei seinen Raub- 
fahrten finanzierte und beschützte und einen äußerst 
großen Beuteanteil einheimste. Es mag erwähnt werden, 
daß die britische Regierung nach dem Revolutionskriege 
den Familien von Phillips und Morris 96 075 Dollar als 
„Entschädigung“ gezahlt hatte. Mary Morris stammte von 
Adolph Phillips ab und bekam jenen Teil des Besitzes durch 
Erbschaft. Dieser Besitz umfaßte fast ein Drittel des 
Putnam-Landes. Nach der Konfiskation verkaufte der 
Staat das Areal in kleinen Partien an verschiedene Farmer. 
Um 1890 waren siebenhundert Familien auf der Besitzung 
angesiedelt, und niemand verfiel darauf, ihren Rechts- 
anspruch auch nur im mindesten anzuzweifeln. Er war ja 
doch vom Staate garantiert. 
Eine bekannte Bodentransak tion 
Im Jahre 1809 erklärte ein gerissener Advokat dem 
Astor, diese 700 Familien hätten kein gesetzliches Recht 
auf den Boden; der Staat habe kein gesetzliches Recht ge- 
habt, den Morris-Besitz zu konfiszieren, insofern die Morris 
nur eine lebenslängliche Pacht innegehabt hätten, und 
kein Staat könne eine lebenslängliche Pacht konfiszieren. 
Das Besitztum gehöre in Wirklichkeit den Kindern des 
FEhepaares Morris, auf die es übergehen müsse, wenn der 
lebenslängliche Pachtvertrag ihrer Eltern erloschen sei. 
Gesetzlich seien sie ebensogut Besitzer wie zuvor. Astor 
versicherte sich, daß dieser Punkt vor den Gerichten stand- 
halten würde. Dann spürte er die Erben auf und kaufte 
ihnen durch eine Reihe von Manövern, die der Feder eines 
Balzac würdig wären, ihre Ansprüche ab. 
In den 33 Jahren, die seit der Konfiskation verstrichen 
waren, war der Boden wesentlich verbessert worden. Plötz- 
lich erfuhren die ahnungslosen Farmer, daß das Land 
Nicht ihnen, sondern Astor gehöre. Alle Bauten, die sie 
geschaffen hatten, alle Früchte ihrer dreiunddreißigjährigen 
Arbeit beanspruchte er für sich auf Grund der Tatsache, 
daß siesich auf seinem Grund und Boden unbefugt aufhielten.
	        
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