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die Summe*“?). Horace F. Clark, Vanderbilts Schwieger-
sohn, gab ebenfalls die "Transaktion zu®. Die Frage, ob
Vanderbilt von der Regierung strafrechtlich oder zivil-
gerichtlich verfolgt wurde, ist überflüssig. Er blieb nicht nur
unangetastet, sondern zwei Jahre später setzte er, wie wir
sehen werden, einen anderen Riesenschwindel gegen die
Regierung unter besonders erschwerenden Bedingungen in
Szene.
Diese fortgesetzte Plünderung des Volksvermögens er-
klärt den Umstand, wie Vanderbilt viele Millionen erobern
konnte zu einer Zeit, als Millionäre selten waren. Vander-
bilt soll 1853 damit geprahlt haben, daß er elf Millionen
Dollar zu 25% angelegt habe. Ein sehr großer Teil dieses
Vermögens stammte direkt von seinen verwegenen kommer-
ziellen Erpressungen her. Die Postsubsidien waren der
eigentliche Grundstock seines Vermögens?). Viele Zei-
tungen und Broschüren jener Zeit erwähnen die Tatsache.
Nur wenige der wichtigen Einzelheiten über den Charakter
1) A. a. O.S. 795£.
2) A. a. OS. 824.
Aber Roberts und seinen Mitdirektoren gelang es, sich in bedeutendem Maße
von der Regierung für die Summen entschädigen zu lassen, die Vanderbilt von ihnen
erpreßt hatte.
Sie behaupteten, daß die Regierung eine große Summe, etwa 2 Millionen Dollar,
der United States Mail Steamship Company für Beförderung von Postsachen schulde,
außer dem im Sloo-Kontrakt vorgesehenen Betrage. 1859 begannen sie die Unter-
handlungen mit dem Kongreß zwecks Anerkennung dieser Forderung. Der Vorschlag
wurde für so unverschämt befunden, daß der Kongreß ihn ablehnte. Elf Jahre lang
versuchten sie nun Jahr für Jahr beim Kongreß eine Verfügung zu ihren Gunsten
durchzubringen, Am 14. Juli 1870 endlich hatten sie Erfolg, zu einer Zeit, in der die
Bestechung im Kongreß überhand nahm. Es wurde eine Verfügung getroffen,
welche den Court of Claims anwies, die Forderung in ihren hauptsächlichen Punkten
zu prüfen.
Das Gericht erklärte sich nicht für zuständig, und Richter Drake führte aus,
daß die Verfügung derart konstruiert werden müsse, „daß eine Überlistung der Re-
gierung verhindert und ihr nicht Zahlungsverpflichtungen aufgebürdet würden,
wo der Kongreß nur eine Untersuchung der Frage der Verpflichtung angeordnet
habe, (Marshall O. Roberts u. Gen. Direktoren contra Vereinigte Staaten, Court
of Claims Reports, Bd. 6, S. 84—9g0). Bei der Berufung entschied der oberste
Gerichtshof der Vereinigten Staaten jedoch, daß die Verfügung des Kongresses,
die Übergabe dieses Rechtsfalles an den Court of Claims tatsächlich eine An-
erkennung des Anspruches bedeute (Court of Claims Reports, Bd. 11, S. 98—126).
Auf diese Weise wurde dieser kühne Raubzug vollständig gutgeheißen.
3) Zweifellos verhält sich dies so, nur sind die genauen Summen nicht fest-
zustellen.