Full text: Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 1)

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großem Wohlstand und hoher sozialer Stellung. Wie die 
anderen seiner Klasse trug er später Verachtung für die 
Kaufleute zur Schau. Nach seinem Tode ergab eine Auf- 
nahme seines Vermögens den Wert von 4032 Pfund Sterling; 
es bestand hauptsächlich in Grundbesitz und in Sklaven. 
Während die Grundbesitzer oft viel von ihrer Zeit mit 
Saufen, Jagen und Spielen verbrachten undihr Geld vertaten, 
waren die Kaufleute wie der Teufel hinter jeder Gelegen- 
heit her, wo es Geld zu verdienen gab. Sie vertaten keine 
Zeit, kümmerten sich nicht um Skrupel und Sentimentali- 
täten, brachten auf tausenderlei Weise Geld zusammen 
and dachten bei Tag und bei Nacht nur an ihre Geschäfte. 
In allen Kolonien, Pennsylvanien nicht ausgenommen, 
nutzten die Kaufleute und Händler die Indianer auf hinter- 
listige Weise aus. Die Agenten der verbrieften Gesell- 
schaften und die Grundherren hatten den Trick erfunden, 
die Indianer betrunken zu machen und dann für beinahe 
nichts, für ein Paar Flaschen Rum, eine Wolldecke oder eine 
Axt, die Pelze zu bekommen, die diese gesammelt hatten. 
Nachdem die Freibriefe der Gesellschaften erloschen 
waren, blieben die Grundbesitzer bei dieser Praxis, und die 
Kaufleute verbesserten sie auf mancherlei scharfsinnige 
Weise. „Die Indianer‘, so berichtet Felt, „waren immer 
bereit, ihre Pelze für Messer, Beile, Glasperlen, Wolltücher 
herzugeben, und besonders gierig waren sie nach Flinten 
und Pulver, Tabak und gebranntem Wasser; letzteres war 
ein mächtiges Werkzeug für den hinterlistigen Händler, 
um die gröbsten Betrügereien zu vollführen. Ungeheure 
Mengen Pelze wurden mit großem Verdienst nach Europa 
verschifft.“ 
Diese Schilderung gilt im großen ganzen auch für 
New York, New Jersey und den Süden. In New York 
bestanden strenge Gesetze gegen Indianer, die sich betran- 
ken, und in der Kolonie Massachusetts wurde ein betrunken 
aufgefundener Indianer zu einer Buße von zehn Schilling 
oder zur Strafe des Durchpeitschens verurteilt, je nach 
Belieben des Richters. Gegen die Weißen aber, die die 
Indianer, um Geschäfte zu treiben, betrunken machten, 
vab es sonderbarerweise kein Gesetz. Jeder wußte, daß
	        
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