Soziale und politische Entwicklung des Bürgertums. 301
körpern für den Rat, denen alle Bürger angehören. Das ist der
Abschluß, der in Köln im Jahr 1896 gefunden wird. Da aber
diese Lösung alle Bürger, d. h. alle städtischen Einwohner mit
einem gewissen Census, zu politischen Rechten heranzieht, so ist fie
eigentlich schon timokratischer Natur und nimmt die Ziele der
städtischen Bewegungen des 185. Jahrhunderts bis zu einem
gewissen Grade voraus. Andrerseits werden aber doch die
Wahlkörper noch nach den hervorragendsten Zünften und Ge—
schlechterverbänden genannt und aus ihnen vornehmlich zu—⸗
sammengesetzt; in dieser Hinsicht gehört diese Art der Ver—
fassung noch den zünftlerischen Bestrebungen des 14. Jahr⸗
hunderts an.
Welches aber auch immer die äußere Form der neuen
Verfassungen war: in allen Fällen waren die Zünfte zu nun—
mehr vornehmlich politischen Körpern geworden; denn überall
war das alte Ziel: Teilnahme an der Ausübung der poli—
tischen Gewalt, in gewissem Sinne erreicht. Es war klar,
daß diese Thatsache von bedenklichen Folgen für den gewerb⸗
lichen Charakter der Zünfte sein mußte, mochten diese nun mit
den neuen Ratswahlkörpern vollkommen zusammenfallen oder
nicht; denn immer war ihnen nunmehr eine ihrem ursprüng⸗
lichen Wesen fremde Zweckbestimmung als maßgebend auf—
geprägt. So betrachtet war die Bewegung über ihr Ziel hinaus—
geschossen. Andrerseits aber hatte sie doch fast alle wirtschaftlich
und sozial soeben mündig werdenden Bestandteile der städtischen
Bevölkerung in die Teilnahme am öffentlichen Leben eingeführt,
hatte die unhaltbar gewordene Geschlechterherrschaft mit den
einfachsten und wirksamsten Mitteln beseitigt, und hatte Raum
geschaffen für die mächtige politische und administrative Ent—
wicklung der deutschen Städte im 14. Jahrhundert.
IJV.
Die städtische Verwaltung zur Zeit der Zunftherrschaft
wich in ihren Anfängen nur wenig von dem Verwaltungs—
organismus der Geschlechterzeit ab; in den grundsätzlichen