seits durch einen möglichst steilen Verlauf der Angebotslage
A, (bei völliger Normalstellung zur Wertskala hätten wir
ja auch die Marktlage I mit völliger Überwälzbarkeit vor
uns), und umgekehrt.
Da wir für unsere Zwecke mit Märkten von Industrie-
artikeln zu rechnen haben, wird, soweit überhaupt diese
Marktlage in Frage kommt, als Regel lediglich ein steiler
Verlauf anzunehmen bezw. auch hier fast völlige Überwälz-
barkeit gegeben sein.
Somit gelten das Ergebnis und die Folgerungen unter
Punkt 1 in überwiegendem Ausmaße auch für den hier
untersuchten Fall.
3. Wirkung im Falle der Marktlage III.
Die dritte zu erörternde‘ Marktlage ist die des Mono-
poles auf der Produzenten- bezw. Anbieterseite.””) Sie liegt
daher dann vor, wenn der Wille des Anbieters den Preis,
zu dem abgesetzt werden soll, einseitig zu fixieren vermag.
In der Regel wird dies eine Organisation aller in Frage
kommenden Produzenten in irgend einer horizontalen Kon-
zentrationsform voraussetzen. Unter solchen Umständen sind
die Produzenten in der Lage, einen höheren Preis, als es
der Konkurrenzpreis wäre, sei es direkt oder sei es zum
Beispiele im Wege der Kontigentierung der Absatzmenge
indirekt, festzusetzen. Der Vollständigkeit halber sei auch
dieser Fall in der bisherigen Weise erörtert und zur Dar-
stellung gebracht.
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a. Fig. 6. Marktlage III.
%) Es sei hier nunmehr in aller Kürze auf die Bedeutung verwiesen,
die für die Fragen der Überwälzbarkeit der jeweils typischen Lage der An-
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