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3. Buch. Die Staatsausgaben.
Italien
Preußen
Ungarn
Türkei
Österreich
0,2
0,4
0,5
0,7
1.3
Da natürlich die Erfüllung der obigen Zwecke ein gewisses
Ausgabenmaß unbedingt in Anspruch nimmt, so können dieselben
wie oben bemerkt — unter ein gewisses Niveau auch in kleinen
Staaten nicht herabgedrückt werden, woraus folgt, daß die Kosten
des Hofstaates in kleinen Staaten verhältnismäßig größer sind als
in großen Staaten. ,
Fassen wir nun die Verhältnisse in republikanischen Staaten
ins Auge, so finden wir, daß hier die Kosten, die mit der Stellung
des Repräsentanten des Staates verbunden sind, sich viel beschei
dener gestalten. Das Haupt einer Republik, dessen Funktion an
eine kurze Zeit geknüpft ist, nimmt nicht jene ausgezeichnete Stellung
ein, wie das Staatshaupt der erblichen Monarchie. Oft werden zu
diesen Stellen Bürger aus einfachsten Verhältnissen gewählt. Die
Ansprüche der Menge sind hier geringer. In kleinen Republiken,
wie die Schweiz, wird dem Präsidenten ein höchst bescheidenes
Gehalt gewährt. In großen Staaten republikanischer Staatsform
wird dem Präsidenten ein solches Einkommen gesichert, das ihm
ermöglicht, Wohltaten auszuüben, die höhere Kultur zu fördern,
das Land häufig zu bereisen, eventuell freie Wohnung usw. In
Frankreich residiert der Präsident im Palais Elysee, in Washington
im Weißen Hause. Der Präsident der französischen Republik be
zieht einen Betrag von 1200000 Franks, der der nordamerikanischen
Republik 50000 Dollar, der Präsident des schweizerischen Bundes
rates 12000 Franks.
III. Abschnitt.
Ausgaben für die gesetzgebenden Organe.
In konstitutionellen Staaten und Republiken verursacht auch
der Aufwand für die konstitutionellen Körperschaften, namentlich
für die gesetzgebenden Körperschaften, wenn auch bescheidene Aus
gaben. Einen wesentlichen Unterschied bezüglich dieser Ausgaben
verursacht der Umstand, ob die Mitglieder der gesetzgebenden
Körperschaften Bezahlung, Diäten beziehen oder nicht, resp. even-