‘I Studium und Lektüre
Doch auch abgesehen von diesen Gefahren fordert die
Würde der wissenschaftlichen Arbeit unbedingt ein Zurück-
gehen auf die ersten Quellen. Wie kann dort von einem
Streben nach Erkenntnis und Förderung der Wahrheit die
Rede sein, wo man sich damit begnügt, durch fremde
Brillen nach ihr zu schauen? Im günstigsten Falle wird
die Wissenschaft, wie Martin Gerbert bemerkt?), stets auf
dem gleichen Fleck stehen bleiben, wenn sie immer bloß
nach Kompendien und Auszügen wieder aufgewärmt wird.
Zur Förderung der Erkenntnis der Wahrheit reicht ein
solches schulmäßiges Lernen in keiner einzigen Frage aus.
Da es überhaupt auf ein Prüfen und Feststellen der Tat-
sachen verzichtet, kann es auf den Namen einer wissen-
schaftlichen Arbeit ja auch keinen Anspruch erheben.
Obwohl dieses Haupt- und Grundgesetz theoretisch von allen an-
erkannt wird, bleibt es in der Praxis doch nur zu oft unbeachtet.
Wollte man eine Beispielsammlung dafür anlegen, so würde leicht
jedes Gebiet eine beliebig große Zahl von Beiträgen dazu liefern.
Fehlerhafte Zitate und falsch aufgefaßte Texte gehen von einem Hand-
buch ins andere über, weil man die Mühe des Suchens nach der Quelle
scheut und mit blindem Vertrauen sich der Führung eines Autors über-
läßt. Nicht selten kann man Jahrhunderte hindurch diesen wenig
rühmlichen Prozeß verfolgen. Von Buch zu Buch ging bisher der
mifverstandene Text des hl. Johannes Chrysostomus über das Öl aus
der ehrwürdigen und köstlichen Lampe der Kirche (Hom. 32 al. 33 in
Matth. Migne, P. G. 57,384 f) und er wird auf seinem Gang wohl nicht
gleich einhalten trotz des Einspruches von Josef Kern (De sacr. Ex-
tremae Unetionis [Ratisbonae 1907] 29—32; vgl. Zeitschrift für kath.
Theol. 29 [1905] 382—9). Ebenso wird der alte Scholastiker Johannes
Maior (Jean le Maire) auch fernerhin noch wohl als Gewährsmann
dafür zitiert werden, daß man den unmündigen Kindern die letzte Ölung
spenden könne, wie es seit Jahrhunderten geschehen ist (Kern, De
sacr. Extr. Unet. 307) und die Worte des hl. Chrysostomus: „TO iepet
deikoy to E\xos“ (Hom. 3 de statuis n. 5. Migne, P. G. 49,54) werden
wohl noch lange in altüblicher Weise als Zeugnis für die Beichte
Geltung behalten, obgleich sie nach dem Zusammenhang auf die brüder-
liche Zurechtweisung zu beziehen sind (Boöleı dıopfchoar Tv 4delpÖv ;).
Weil es einmal Brauch ist, wird man auch weiterhin den Satz: „Die
1) M. Gerbert, Apparatus ad eruditionem theologicam (2, Blasii
1764) 117 f.
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